EINLEITUNG
Ein Konsulat ist eine Vertretung des Außendienstes der kolumbianischen Regierung, das dafür zuständig ist, die Interessen des Landes und seiner Landsleute zu vertreten.
In Deutschland gibt es zwei offizielle konsularische Vertretungen Kolumbiens, das Generalkonsulat in Frankfurt und die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin.
Die Honorarkonsuln in Bremen und Hamburg erfüllen ebenfalls einige Funktionen und unterstützen die beiden offiziellen Konsulate.
Die Kontaktdaten, Öffnungszeiten und Zuständigkeiten jedes Konsulats sollten vorher unter KONSULATE IN DEUTSCHLAND konsultiert werden.
Alle kolumbianischen Staatsangehörigen haben innerhalb der festgesetzten Öffnungszeiten und unter den in Kolumbien gültigen nationalen und internationalen Gesetzen Zugang zu den konsularischen Dienstleistungen.
Wenn Sie im Ausland wohnhaft sind, müssen Sie sich in dem Konsulat registrieren lassen, das Ihrem Wohnort am nächsten ist. Auf diese Weise ist der Konsul über Sie in Kenntnis gesetzt und kann Ihnen bei Bedarf behilflich sein.
Das Konsulat kann weder für Unterkünfte, Reisetickets, medizinische oder andere fachliche Dienste noch andere Arten von Rechnungen aufkommen. Ebenso wenig kann es die Aufgaben von Reisebüros, Fluglinien, Banken oder privaten Unternehmen übernehmen.
Daher kann das Konsulat für Sie oder Ihre Verwandten keine Visa für Deutschland oder andere Länder ausstellen.
Es ist notwendig, dass Sie sich vor Ihrer Reise nach Deutschland in der Deutschen Botschaft in Bogotá über die Formalitäten und Voraussetzungen für die Erlangung eines Visums und das Wohnen in Deutschland informieren. Wir empfehlen Ihnen dazu, die Webseite www.bogota.diplo.de und den Link www.handbuch-deutschland.de zu konsultieren.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Angelegenheiten, für die die offiziellen Konsulate Kolumbiens in Deutschland zuständig sind.
"ABSCHAFFUNG DER NOTWENDIGKEIT DER LEGALISIERUNG KONSULARISCHER UNTERSCHRIFTEN:
Von August 2009 an, in strenger Anwendung von Artikel 259 des Zivilgesetzbuches, können die vom Konsul in seiner Eigenschaft als Notar ausgestellten Dokumente, wie die Anerkennung von Unterschriften in privaten Dokumenten (Autorisierungen, Verpflichtungen, Abkommen, Übereinkünft und andere) natürlichen oder juristischen Personen öffentlichen oder privaten Rechts vorgelegt werden. Die Legalisierung oder Verbürgung durch das Außenministerium ist damit nicht mehr notwendig."
FÜHRUNGSZEUGNISSE
Voraussetzungen:
- Persönliche Vorstellung
- Personalausweis (cédula de ciudadanía) oder eines ausländischen Personalausweises
- Zwei aktuelle Farbfotos auf weißem oder blauen Hintergrund, 3 x 4 cm
- Name, Adresse und Verbindung zu zwei Personen in Kolumbien, die den Antragsteller kennen
- Kosten: Siehe TARIFAS CONSULARES
- Die zusätzlichen Kosten für eine Apostille betragen, falls benötigt, Siehe TARIFAS CONSULARES
- Die Zahlung muss entsprechend dem konsularischen Wechselkurs in Euro erfolgen
- Die Unterlagen werden im Konsulat bearbeitet, dort werden auch die Fingerabdrücke genommen
Der Antrag wird vom Konsulat direkt an die Sicherheitsbehörde DAS (Departamento Administrativo de Seguridad) gesendet. Falls ein Apostille-Stempel benötigt wird, werden die Unterlagen vom DAS an das Außenministerium geschickt, welches das Dokument ca. drei Monate nach der Antragstellung an das ordnungsgemäß zuständige Konsulat zurücksendet.
Die Führungszeugnisse sind ein Jahr gültig.
BEGLAUBIGUNGEN
Beglaubigungen von Unterschriften in Dokumenten
Beglaubigungen von öffentlichen Urkunden sind sowohl für Kolumbien als auch für Deutschland durch die Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 geregelt.
In Kolumbien ausgestellte öffentliche Urkunden (von Standesämtern, Diplome und Studienbescheinigungen, notarielle Dokumente etc.) werden von der Abteilung für Legalisierungen und Apostille des Außenministeriums - Ministerio de Relaciones Exteriores, Coordinación Asuntos de Legalizaciones y Apostilla, calle 98 N° 17-34, Bogotá D.C. Tel. 00571-5201146, apostilliert.
In Deutschland ausgestellte Urkunden (Standesamt, Diplome und Studienbescheinigungen, Spendenbescheinigungen, notarielle Dokumente wie Vollmachten, Zertifikate über Vertretungen von Unternehmen oder natürlichen Personen, von einem deutschen Notar unterzeichnete Erlaubnis für die Ausreise Minderjähriger aus Kolumbien etc.) werden von der zuständigen deutschen Behörde apostilliert, wobei die Art des Dokuments und der Ort seiner Ausstellung zu beachten sind.
Vollmachten oder Zertifikate über Vertretungen juristischer Personen werden von einem Notar erstellt, der nicht nur die Unterschrift, sondern auch die Bescheinung über die rechtliche Existenz des Unternehmens beglaubigen und bestätigen muss, dass der Unterzeichner der rechtliche Vertreter desselben ist. Nach der notariellen Beglaubigung ist der Apostille-Stempel des zuständigen Landgerichts erforderlich.
Verwaltungsunterlagen, die sich direkt mit kommerziellen Geschäften, Tätigkeiten oder Zollangelegenheiten befassen (Herkunfts-, Freihandelsbescheinigungen, kommerzielle Rechnungen, Preislisten, Produktbescheinigungen, Korrekturbriefe, etc.) sind nicht in der Haager Konvention eingeschlossen und müssen deshalb vom kolumbianischen Konsulat nach vorheriger Legalisierung vor der zuständigen Instustrie- und Handelskammer beglaubigt werden.
Die Kosten für die Beglaubigung betragen Siehe TARIFAS CONSULARES pro Dokument. Die Zahlung muss entsprechend dem konsularischen Wechselkurs in Euro erfolgen.
Hinweis: Die Anwendung der Haager Konvention ist nicht fakultativ.
Beglaubigung von Kopien von Dokumenten
Es werden Kopien von Dokumenten beglaubigt, die mit ihrem Original vorgelegt werden.
Kosten: Siehe TARIFAS CONSULARES. Die Zahlung muss entsprechend dem konsularischen Wechselkurs erfolgen.
Die beglaubigten Kopien des Personalausweises und des kolumbianischen Passes sind kostenlos.
ERLAUBIS ZUR AUSREISE MINDERJÄHRIGER
Kolumbianische Minderjährige unter 18 Jahren oder ausländische Minderjährige unter 18 Jahren, die in Kolumbien wohnhaft sind, und Kolumbien ohne Begleitung eines oder beider Elternteile verlassen möchten, müssen der Sicherheitsbehörde DAS die Erlaubnis des jeweils abwesenden Elternteils bzw. der abwesenden Eltern vorlegen.
Minderjährige, die abgesehen von der kolumbianischen noch eine zweite Staatsbürgerschaft innehaben, müssen sich ab dem Moment ihrer Ankunft als Kolumbianer ausweisen und den kolumbianischen Pass vorlegen. Deshalb müssen Sie auch die Ausreisegenehmigung aus Kolumbien vorlegen, für den Fall, dass sie ohne ihre Eltern, oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen.
Die Ausreisegenehmigung muss zusammen mit der standesamtlichen Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Am 8. Mai dieses Jahres trat das Gesetz 1098 von 2006 in Kraft,welches das Kinder- und Jugendgesetz enthält, in dem es in Artikel 110, Paragraf 1 wörtlich heißt:
Wenn ein Minderjähriger das Land mit einem Elternteil oder einer anderen Person als seinen gesetzlichen Vertretern verlässt, benötigt er die vorherige Erlaubnis desjenigen Elternteils, der nicht mit ausreist bzw. beider Elternteile, mit entsprechender Beglaubigung durch einen Notar oder eine konsularische Behörde. Das Gesetz verlangt außerdem folgende neue Angaben: DIE ERLAUBNIS MUSS DEN AUFENTHALTSORT, DEN ZWECK DER REISE UND DAS DATUM DER AUS- UND WIEDEREINREISE NACH KOLUMBIEN BEINHALTEN.
Die kolumbianische Sicherheitsbehörde DAS bedankt sich bei allen Eltern und Reisebüros für ihre Mitarbeit. Die für die Genehmigung der Ausreise Minderjähriger gesetzlich neuerdings neuen Angaben dienen lediglich der Sicherheit Minderjähriger.
Die vollständigen Informationen über die Voraussetzungen zur Ausreise Minderjähriger finden Sie auf der Webseite: www.das.gov.co
Die Ausreisegenehmigung kann bei folgenden Behörden beantragt werden:
- In jedem Notariat in Kolumbien
- Bei einer konsularischen Vertretung
- Bei einem deutschen Notar. In diesem Fall muss die Ausreisegenehmigung durch einen Apostille-Stempel des zuständigen Landgerichts beglaubigt werden. Dafür muss das Dokument in spanischer Sprache oder in einer beglaubigten Übersetzung vorliegen
Zur Bearbeitung der Ausreisegenehmigung in einer konsularischen Vertretung muss derjenige, der die Genehmigung erteilt, persönlich mit Personalausweis (cédula de ciudadanía), bei Kolumbianern, oder mit dem Pass, bei deutschen Staatsbürgern vorstellig werden.
Die Kosten betragen Siehe TARIFAS CONSULARES. Die Zahlung muss entsprechend dem konsularischen Wechselkurs in Euro erfolgen.
Beispiel Photo kolumbiansichen Personalausweis 4x5 cms
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PERSONALAUSWEISE*
ERSTAUSSTELLUNG
Voraussetzungen:
- Persönliche Vorstellung
- Kolumbianische Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie des Dokuments, nicht die notarielle Bescheinigung) und/oder Identitätskarte (Original)
- RH-Faktor und Blutgruppe müssen bekannt sein
-
Drei (3) aktuelle identische Passbilder mit folgenden Eigenschaften:
- Farbig, weißer Untergrund und glatte Oberfläche
- Dunkle Kleidung empfohlen, bitte die Farbe Gelb vermeiden (bei lichtem, sehr hellem oder weißem Haar muss der Hintergrund hellblau sein)
- Vollständig von vorn (keine Profilaufnahmen), so dass Gesicht und Ohren frei sichtbar sind, Kopfdrehungen und/oder -neigungen sind nicht zulässig
- Format: vier (4) cm mal fünf (5) cm (Breite x Höhe)
- Das Bild muss genau zentriert sein und der Abstand von Kinn bis Haaransatz mindestens 2,5 und maximal 2,7 cm betragen
- Unscharfe Fotos werden nicht akzeptiert. Das Bild muss scharf sein und eine normale Tönung aufweisen, es darf also weder sehr hell noch sehr dunkel sein
- Die Unterlagen werden im Konsulat bearbeitet (Abnahme der Fingerabdrücke)
- Formular herunterladen, ausfüllen und abgeben
Dieser Vorgang ist kostenfrei.
DUPLIKAT DES PERSONALAUSWEISES
(bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung)
- Persönliche Vorstellung
- Beglaubigte Kopie der kolumbianischen Geburtsurkunde (Kopie des Dokuments, nicht die notarielle Bescheinigung)
- Bisheriger Personalausweis (Im Falle von Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweise ist die Anzeige des Vorfalls keine Voraussetzung für eine Neuausstellung, aus Sicherheitsgründen sollte der Verlust jedoch beim Fundbüro oder der Polizei gemeldet werden, um den unrechtmäßigen Gebrauch Ihres Ausweisdokuments durch Dritte zu verhindern)
- Ein Dokument einer kolumbianischen Behörde, auf dem Ihre Personalausweisnummer angegeben ist (z.B. Reisepass)
- RH-Faktor und Blutgruppe müssen bekannt sein
- Drei (3) aktuelle identische Passbilder mit folgenden Eigenschaften:
- Farbig, weißer Untergrund und glatte Oberfläche
- Dunkle Kleidung empfohlen, bitte die Farbe Gelb vermeiden (bei lichtem, sehr hellem oder weißem Haar muss der Hintergrund hellblau sein)
- Vollständig von vorn (keine Profilaufnahmen), so dass Gesicht und Ohren frei sichtbar sind, Kopfdrehungen und/oder -neigungen sind nicht zulässig
- Format: vier (4) cm mal fünf (5) cm (Breite x Höhe)
- Das Bild muss genau zentriert sein und der Abstand von Kinn bis Haaransatz mindestens 2,5 und maximal 2,7 cm betragen
- Unscharfe Fotos werden nicht akzeptiert. Das Bild muss scharf sein und eine normale Tönung aufweisen, es darf also weder sehr hell noch sehr dunkel sein
- Die Unterlagen werden im Konsulat bearbeitet (Abnahme der Fingerabdrücke)
- Formular herunterladen, ausfüllen und abgeben
- Kosten für ein Duplikat des Personalausweises: Siehe TARIFAS CONSULARES
BERICHTIGUNG DES PERSONALAUSWEISES
(Bei stenotypischen, orthographischen, numerischen Fehlern der Ausgangsdaten oder Fehlern, die durch vorgenommene Änderungen entstanden sind: Berichtigung des Vornamens und/oder Nachnamens, Hinzufügen oder Entfernen der Zusätze „von” oder „Witwe von”, Änderung des Geburtsdatums, des Fotos, der Unterschrift oder des Geschlechts).
Der Antragsteller muss persönlich mit folgenden Dokumenten vorstellig werden:
- Beglaubigte Kopie der standesamtlichen Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie des Dokuments, nicht die notarielle Bescheinigung) oder des Taufscheins, bei Personen, die vor 1938 geboren wurden
- Original des Personalausweises
- RH-Faktor und Blutgruppe müssen bekannt sein
- Schreiben, in dem der Grund für die Berichtigung angegeben wird
- Drei (3) aktuelle identische Passbilder mit folgenden Eigenschaften:
- Farbig, weißer Untergrund und glatte Oberfläche
- Dunkle Kleidung empfohlen, bitte die Farbe Gelb vermeiden (bei lichtem, sehr hellem oder weißem Haar muss der Hintergrund hellblau sein)
- Vollständig von vorn (keine Profilaufnahmen), so dass Gesicht und Ohren frei sichtbar sind, Kopfdrehungen und/oder -neigungen sind nicht zulässig
- Format: vier (4) cm mal fünf (5) cm (Breite x Höhe)
- Das Bild muss genau zentriert sein und der Abstand von Kinn bis Haaransatz mindestens 2,5 und maximal 2,7 cm betragen
- Unscharfe Fotos werden nicht akzeptiert. Das Bild muss scharf sein und eine normale Tönung aufweisen, es darf also weder sehr hell noch sehr dunkel sein
- Die Unterlagen werden im Konsulat bearbeitet (Abnahme der Fingerabdrücke)
- Formular herunterladen, ausfüllen und abgeben
- Kosten für eine Berichtigung des Personalausweises: Siehe TARIFAS CONSULARES
ERNEUERUNG ALTER PERSONALAUSWEISE

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Weiß, laminiert
• Ausstellung seit 1952
• Erste Generation
• Erneuerung erforderlich
• Gültig bis 31. Dezember 2009 |

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Braun, Kunststoff
• Ausstellung seit 1993
• Zweite Generation
• Erneuerung erforderlich
• Gültig bis 31. Dezember 2009 |

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Gelb mit Hologrammen
• Ausstellung seit 2000
• Dritte Generation
• Ab 1. Januar 2010 einzig gültiger Personalausweis kolumbianischer Staatsbürger
KEINE Erneuerung erforderlich |
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Die Registraduría Nacional del Estado Civil teilt allen kolumbianischen Staatsbürgern mit, dass im Rahmen des Plans zur Erfassung von Personendaten, der Teil ihres Projekts für die technologische Modernisierung ist, mit der massiven Erneuerung alter Personalausweise begonnen wurde.
Kolumbianer, die noch im Besitz des weißen laminierten oder des braunen Personalausweises aus Kunststoff sind, müssen ihr Ausweisdokument bei der ihrem Wohnsitz nächstgelegen zuständigen Behörde entsprechend dem von der Meldebehörde des betreffenden Departmentos oder Ortes festgelegten Verwaltungsweg erneuern lassen.
Voraussetzungen:
- Vorlage des bisherigen Ausweises (weiß laminiert oder braun aus Kunststoff)
- RH-Faktor und Blutgruppe müssen bekannt sein
- Drei (3) aktuelle identische Passbilder mit folgenden Eigenschaften:
- Farbig, weißer Untergrund und glatte Oberfläche
- Dunkle Kleidung empfohlen, bitte die Farbe Gelb vermeiden (bei lichtem, sehr hellem oder weißem Haar muss der Hintergrund hellblau sein)
- Vollständig von vorn (keine Profilaufnahmen), so dass Gesicht und Ohren frei sichtbar sind, Kopfdrehungen und/oder -neigungen sind nicht zulässig
- Format: vier (4) cm mal fünf (5) cm (Breite x Höhe)
- Das Bild muss genau zentriert sein und der Abstand von Kinn bis Haaransatz mindestens 2,5 und maximal 2,7 cm betragen
- Unscharfe Fotos werden nicht akzeptiert. Das Bild muss scharf sein und eine normale Tönung aufweisen, es darf also weder sehr hell noch sehr dunkel sein
- Die Unterlagen werden im Konsulat bearbeitet (Abnahme der Fingerabdrücke)
- Formular herunterladen, ausfüllen und abgeben
Dieser Vorgang ist kostenfrei.
Alle Erstausstellungen und Erneuerungen von Ausweisdokumenten sind kostenfrei. Es wird empfohlen, keine Angebote externer Behördengänger (Tramitadores) anzunehmen.
IN DEUTSCHLAND KONTAKTIEREN SIE BITTE DIE KONSULARABTEILUNG DER KOLUMBIANISCHEN BOTSCHAFT IN BERLIN ODER DAS GENERALKONSULAT IN FRANKFURT.
IDENTITÄTSKARTEN
(für Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren).
- Beglaubigte Kopie der standesamtlichen Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie des Formulars, nicht der notariellen Bescheinigung)
- RH-Faktor und Blutgruppe müssen bekannt sein
- Ein Farbfoto der Größe 2,5 x 3,0 Zentimeter, von vorn, jeder Hintergrund ist möglich
Sobald die Karte von der Nationalen Personalausweisstelle für Personenstand (Registraduría Nacional del Estado Civil) an das Konsulat gesendet wurde, muss sich der Antragsteller für die Aushändigung des Dokuments persönlich vorstellen.
Dieser Vorgang ist kostenlos
BESCHEINIGUNGEN:
Jede Bescheinigung kostet Siehe TARIFAS CONSULARES
BESCHEINIGUNG ÜBER DIE EXISTENZ DEUTSCHER UNTERNEHMEN
Schriftlicher Antrag zur Bescheinigung
Original der Registrierung des Unternehmens bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer
Kosten: Siehe TARIFAS CONSULARES
URKUNDEN:
Termin nach Vereinbarung
Den Entwurf der Urkunde auf Diskette im Word-Format mitbringen
Personalausweis vorlegen
Das Original der öffentlichen Urkunde verbleibt im Konsulat
Kosten für die Erstellung: Siehe TARIFAS CONSULARES
Kopie: Siehe TARIFAS CONSULARES
ANMERKUNG: EINE ÖFFENTLICHE URKUNDE WIRD UNTER ANDEREM FÜR GENERAL- VOLLMACHTEN, TESTAMENTE, NAMENSÄNDERUNGEN UND DIE ANERKENNUNG AUSSEREHELICHER KINDER BENÖTIGT.
WEHRDIENSTAUSWEIS:
Im Ausland ansässige Kolumbianer müssen ihre Situation im Hinblick auf den Wehrdienst innerhalb des Gesetzes 48 von 1993 bei den zuständigen konsularischen Behörden klären.
In Deutschland ansässige adoptierte Kolumbianer klären ihre Situation im Hinblick auf den Wehrdienst ebenfalls in Übereinstimmung mit dem genannten Gesetz, sofern sie dies nicht bereits in ihrem Herkunftsland geklärt haben.
Kolumbianer, die seit ihrer Geburt eine doppelte Staatsbürgerschaft innehaben, klären ihre Situation im Hinblick auf den Wehrdienst ebenfalls gemäß dem genannten Gesetz.
VORGEHENSWEISE IN DEN KONSULATEN
- KOLUMBIANER, DIE ZWISCHEN ACHTZEHN (18) UND SIEBENUNDZWANZIG (27) JAHREN HABEN ANRECHT AUF DEN VORLÄUFIGEN WEHRDIENSTAUSWEIS FÜR ZWEI JAHRE
VORAUSSETZUNGEN
- Zwei Fotos 2,5 x 4,5 cm, von vorn aufgenommen und auf blauem Hintergrund
- Kopie des Personalausweises, um 50% vergrößert
- Kopie des Passes und gegebenenfalls des Visums
- Vollständige Anschrift und Aufenthaltsort des Staatsbürgers
- Nachweis der individuellen Überweisung von 115 USD, die den vollständigen Namen des Antragstellers, den Betrag und die Zahlungsweise enthält. Als Antragsteller wird hier der Staatsbürger verstanden, der das Dokument beantragt. Der Betrag muss an folgende Bankverbindung überwiesen werden:
ZWISCHENBANK |
| Name |
Citibank |
| Stadt und Land |
New York - USA |
| ABA Code |
021000089 |
| SWIFT Code |
CITIUS33 |
KONTOFÜHRENDE BANK |
| Name |
Banco de Occidente |
| Stadt und Land |
Bogotá, Kolumbien |
| Kontonummer |
10950229 |
| SWIFT Code |
OCCICOBCBO2 |
| CHIPS |
0008 |
BEGÜNSTIGTER |
| Name |
Tesorería Dirección de Reclutamiento y Control Reservas. |
| Kontonr. |
200120772 |
| Bankfiliale |
Banco de Occidente |
| Stadt und Land |
Bogotá, D.C. Kolumbien |
| Adresse |
Avenida Caracas N° 9 - 51 |
| Telefon |
3362211 Durchwahl 150 |
ANMERKUNG: Die Kosten der Überweisung müssen vom Antragsteller im Land seines Aufenthaltsortes übernommen werden.
- KOLUMBIANER ÜBER 28 JAHRE HABEN ANRECHT AUF DEN ENDGÜLTIGEN WEHRDIENSTAUSWEIS
VORAUSSETZUNGEN
- Kopie des Passes und gegebenenfalls der Aufenthaltsbescheinigung
- Kopie des Personalausweises, um 50% vergrößert
- Wenn sich der Antragsteller vorher bereits mit der Identitätskarte eingeschrieben hatte, ist es erforderlich, auch die Nummer der Identitätskarte einzureichen
- Vollständige Anschrift des Aufenthaltsortes des Staatsbürgers
- Eines der folgenden Dokumente, je nach individuellem Fall:
- Einkommenssteuererklärung für natürliche Personen
- Einkommenssteuererklärung für Teilhaber von Gesellschaften und für Geschäftsleute
- Deklaration über Einkommen und Einbehaltungen
- Vom Arbeitgeber ausgestelltes Arbeitszeugnis
- Bescheinigung des Katasteramtes oder seiner Entsprechung im Land des Wohnsitzes
- Kopie des Abiturzeugnisses und gegebenenfalls der Urkunde des akademischen Grades
- Zwei aktuelle Fotos, 2.5 X 4.5 cm, von vorn aufgenommen und mit blauem Hintergrund
LIQUIDATION UND AMTLICHE BENACHRICHTIGUNG DES ANTEILS DES MILITÄRISCHEN AUSGLEICHES
- Auf Grundlage der nach Kolumbien übersandten Dokumente und der im Informationssystem der Rekrutierung SIR (Sistema de Información de Reclutamiento) registrierten Information wird die Verwaltung die Höhe des militärischen Ausgleiches mittels des dazu ernannten militärischen Distriktes festsetzen
- Das Ergebnis der Liquidation wird zur Benachrichtigung des Antragstellers und der Zahlung des entsprechenden Betrags an das Konsulat übersandt. Das Konsulat archiviert eine Kopie der genannten Benachrichtigung
DURCH DEN STAATSBÜRGER ZU TÄTIGENDE ÜBERWEISUNGEN
- Siehe TARIFAS CONSULARES für den Versand der Karte mittels der unter Nummer 1 des vorliegenden Dokuments dargelegten Vorgehensweise
- Der Antragsteller zahlt den Anteil der militärischen Liquidation mittels Scheck zugunsten des nationalen Verteidigungsfonds
ANMERKUNG: Die Kosten der Überweisung müssen vom Antragsteller im Land seines Aufenthaltsortes übernommen werden.
ERARBEITUNG DES WEHRDIENSTAUSWEISES UND VERSAND AN DIE KONSULATE
Sobald die Rekrutierungsstelle (Dirección de Reclutamiento) und der nationale Verteidigungsfond die Überweisungen und Schecks erhalten und eingelöst haben, wird die Verwaltung die Erarbeitung und den Versand des Ausweises anordnen.
AUSSTELLUNG VON DUPLIKATEN DES WEHRDIENSTAUSWEISES
VORAUSSETZUNGEN
- Zwei Fotos 2,5 x 4,5 cm, von vorn aufgenommen und auf blauem Hintergrund
- Zwei Fotokopien des Personalausweises, um 50% vergrößert
- Fotokopie der Anzeige vor dem Konsul im Falle des Verlustes, Übergabe des vorherigen Ausweises im Falle von Beschädigung oder Berufswechsel und in diesem Fall die Fotokopie des vom ICFES verbürgten entsprechenden Diploms
- Nummer des vorherigen Ausweises, Datum der Ausstellung und Angabe des Militärdistrikts, wenn er vor 1990 ausgestellt wurde
- Vollständige Anschrift und Aufenthaltsort des Staatsbürgers
- Nachweis der individuellen Überweisung von Siehe TARIFAS CONSULARES, die den vollständigen Namen des Antragstellers, den Betrag und die Zahlungsweise enthält. Als Antragsteller wird hier der Staatsbürger verstanden, der das Dokument beantragt. Die Überweisung wird wie vorangehend beschrieben vorgenommen
STAATSBÜRGERSCHAFT
Kolumbianische Staatsbürger sind
1) Durch Geburt:
- Kolumbianische Einwohner, die eine der zwei Bedingungen erfüllen: dass der Vater oder die Mutter kolumbianische Einwohner oder Staatsbürger waren, oder, wenn sie Kinder von Ausländern sind, ein Elternteil zur Zeit der Geburt in der Republik Kolumbien wohnhaft war
- Die Kinder von einem Vater oder einer Mutter, die im Ausland geboren wurden und später auf
kolumbianischem Territorium wohnhaft wurden, oder sich in einem Konsulat der Republik registriert haben. Die durch Geburt erworbene Staatsbürgerschaft kann keinem Kolumbianer aberkannt werden
2) Durch Adoption:
- Ausländer, die eine Einbürgerungszusicherung (carta de naturalización) beantragen und erhalten
- In Lateinamerika und der Karibik geborene Personen, die in Kolumbien wohnhaft sind und mit Genehmigung der Regierung und in Übereinstimmung mit der Regierung, dem Gesetz und dem Prinzip der Gegenseitigkeit beantragen, bei der Gemeindeverwaltung, bei der sie sich niedergelassen haben, als Kolumbianer eingetragen zu werden
- Mitglieder indigener Völker, die unter Anwendung des Prinzips der Gegenseitigkeit und laut öffentlicher Verträge Grenzgebiete teilen
Doppelte Staatsbürgerschaft
Die kolumbianische Staatsangehörigkeit geht durch die Annahme einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit nicht verloren. Kolumbianische Staatsbürger mit doppelter Staatsbürgerschaft unterstehen auf kolumbianischem Territorium der politischen Verfassung und den Gesetzen der Republik Kolumbien.
Infolgedessen müssen Ein- und Ausreise sowie Aufenthalte auf kolumbianischem Territorium immer in der Eigenschaft als Kolumbianer vorgenommen werden. Bei allen zivilen und politischen Handlungen müssen Sie sich als Kolumbianer ausweisen.
Verzicht und Wiedererlangung der kolumbianischen Staatsbürgerschaft
Kolumbianische Staatsbürger haben das Recht, ihre Staatsbürgerschaft abzulegen.
Personen, die ihre kolumbianische Staatsbürgerschaft infolge der Anwendung der Verfassung von 1886 verloren haben, können diese wiedererlangen. Personen, die ihre Staatsbürgerschaft durch Verzicht verloren haben, können diese innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Verzichtserklärung ebenfalls wiedererlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wiedererlangung der kolumbianischen Staatsbürgerschaft in Übereinstimmung mit dem gültigen Gesetz in Deutschland den automatischen Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft zur Folge hat.
Vorraussetzungen für den Verzicht auf die kolumbianische Staatsbürgerschaft:
- Persönliche Vorstellung
- An den zuständigen Konsul gerichtete schriftliche Erklärung, dass der Verzicht auf die kolumbianische Staatsbürgerschaft freiwillig erfolgt
- Nachweis, dass der Antragsteller eine andere Staatsbürgerschaft innehat bzw. Dokument, welches die künftige Staatsbürgerschaft nachweist (Einbürgerungszusicherung), mit Apostille beglaubigt, sowie von einem beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung des Dokuments mit Apostille des Landgerichts. Für Informationen zu Behörden, die in Deutschland Apostillen ausstellen, hier klicken.
- Mit Apostille beglaubigtes Führungszeugnis, das vor maximal sechs Monaten ausgestellt wurde sowie von einem beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung des Dokuments mit Apostille des Landgerichts. Für Informationen zu Behörden, die in Deutschland Apostillen ausstellen, hier klicken.
- Personalausweis (Es wird kein vorläufiger Ausweis (contraseña) ausgestellt; Falls kein Personalausweis vorhanden ist, ist eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vorzulegen, die vor maximal 3 Monaten ausgestellt wurde).
- Gültiger Pass
- Fünf (5) farbige Passfotos, Frontalaufnahme, blauem Hintergrund, Größe: 3,5 x 4,5 cm
- Kosten: Siehe TARIFAS CONSULARES
Hinweis: Bei dem entsprechenden Termin im Konsulat muss der Antragsteller alle oben genannten Dokumente im Original und in Kopie vorlegen. Falls nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden, ist die Erledigung des Vorgangs nicht möglich. Bei der Übergabe der Urkunde über den Verzicht auf die Staatsbürgerschaft werden Ausweis und Pass einbehalten, so dass die betreffende Person bis zur Ausstellung der deutschen Dokumente durch die deutschen Behörden über kein Ausweisdokument verfügt.
Für Minderjährige:
- Persönliche Vorstellung des Minderjährigen in Begleitung der Eltern.
- Gemeinsame oder jeweils einzelne schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten über die Entscheidung, den Verzicht auf die kolumbianische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
- Nachweis, dass der Antragsteller eine andere Staatsbürgerschaft innehat bzw. Dokument welches die künftige Staatsbürgerschaft nachweist (Einbürgerungszusicherung), mit Apostille beglaubigt, sowie von einem beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung des Dokuments mit Apostille des Landgerichts. Für Informationen zu Behörden, die in Deutschland Apostillen ausstellen, hier klicken.
- Beglaubigte Kopie der kolumbianischen Geburtsurkunde, die vor maximal 3 Monaten ausgestellt wurde.
- Personalausweis, falls vorhanden
- Gültiger Pass
- Fünf (5) farbige Passfotos, Frontalaufnahme, blauem Hintergrund, Größe: 3,5 x 4,5 cm
- Kosten: Siehe TARIFAS CONSULARES
Hinweis: Bei dem entsprechenden Termin im Konsulat muss der Antragsteller alle oben genannten Dokumente im Original und in Kopie vorlegen. Falls nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden, ist die Erledigung des Vorgangs nicht möglich. Bei der Übergabe der Urkunde über den Verzicht auf die Staatsbürgerschaft werden Ausweis und Pass einbehalten, so dass die betreffende Person bis zur Ausstellung der deutschen Dokumente durch die deutschen Behörden über kein Ausweisdokument verfügt.
Voraussetzungen zur Wiedererlangung der kolumbianischen Staatsbürgerschaft:
Für den Vorgang der Wiedererlangung der kolumbianischen Staatsbürgerschaft werden benötigt:
- Persönliche Vorstellung
- Antrag, der eine Erklärung enthalten muss, dass der Antragsteller die kolumbianische Verfassung und die Gesetze der Republik Kolumbien respektieren wird. Wenn der Antragsteller eine andere Staatsangehörigkeit innehat, muss er sie ebenfalls im Antrag angeben
- Aktuelles Identitätsdokument
- Personalausweis oder standesamtliche Geburtsurkunde (beglaubigte Fotokopie des Formulars)
- Fotokopie der Verzichtserklärung auf die kolumbianische Staatsbürgerschaft
- Fünf (5) Farbfotos in der Größe 4 x 5 cm
Dieser Vorgang ist kostenlos.
Sobald der Antragsteller die Staatsbürgerschaft wiedererlangt hat, muss er ein Duplikat des Personalausweises und des Passes beantragen.
Für Minderjährige:
- Persönliche Vorstellung des Minderjährigen in Begleitung seiner Eltern
- Schriftliche Erklärung derjenigen, die gemeinsam oder einzeln erziehungsberechtigt sind.
- Aktuelles Identitätsdokument
- Standesamtliche kolumbianische Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie des Formulars)
- Fotokopie der Verzichtserklärung
- Fünf Farbfotos in der Größe 4 x 5 cm
- Dieser Vorgang ist kostenlos
PÄSSE:
Voraussetzungen:
- Personalausweis
- Vorheriger Pass. (Im Falle des Verlustes oder Diebstahls Ihres Personalausweise ist es für den Vorgang keine Voraussetzung, eine Anzeige vorzulegen, aus Sicherheitsgründen sollten Sie die Tat jedoch beim Fundbüro oder der Polizei anzeigen, für den Fall, dass dritte Personen unrechtmäßig von Ihrem Dokument Gebrauch machen.)
- Persönliche Vorstellung
- Die Kosten für den Pass betragen Siehe TARIFAS CONSULARES
Die Zahlung muss entsprechend dem konsularischen Wechselkurs erfolgen.
PASS FÜR MINDERJÄHRIGE:
Voraussetzungen:
- Beglaubigte Kopie der kolumbianischen standesamtlichen Geburtsurkunde
- Personalausweis des antragstellenden kolumbianischen Elternteils bzw. Ausweisdokument des ausländischen antragstellenden ausländischen Elternteils
- Bisheriger Pass (Im Falle von Verlust oder Diebstahl des Passes ist die Anzeige des Vorfalls keine Voraussetzung für eine Neuausstellung, aus Sicherheitsgründen sollte der Verlust jedoch beim Fundbüro oder der Polizei gemeldet werden um den unrechtmäßigen Gebrauch Ihres Ausweisdokuments durch Dritte zu vermeiden.)
- Persönliche Vorstellung mit einem Elternteil
- Kosten: Siehe TARIFAS CONSULARES
ANERKENNUNG DER UNTERSCHRIFT IN PRIVATEN DOKUMENTEN (Vollmachten, Feststellung des Personenstandes, Vertragsunterzeichnungen, Erklärungen etc.)
- Das ordnungsgemäß ausgearbeitete, ausgedruckte Dokument (Vollmacht, Vertrag, etc.) muss vorgelegt werden
- Persönliche Vorstellung mit Personalausweis
- Kosten: Siehe TARIFAS CONSULARES. Die Zahlung muss entsprechend dem konsularischen Wechselkurs erfolgen.
HINWEIS: Abschaffung Der Notwendigkeit der Legalisierung Konsularischer Unterschriften: von August 2009 an, in strenger Anwendung von Artikel 259 des Zivilgesetzbuches, können die vom Konsul in seiner Eigenschaft als Notar ausgestellten Dokumente, wie die Anerkennung von Unterschriften in privaten Dokumenten (Autorisierungen, Verpflichtungen, Abkommen, Übereinkünft und andere) natürlichen oder juristischen Personen öffentlichen oder privaten Rechts vorgelegt werden. Die Legalisierung oder Verbürgung durch das Außenministerium ist damit nicht mehr notwendig.
STANDESAMTLICHE ANGELEGENHEITEN
STANDESAMTLICHE GEBURTSURKUNDE
Voraussetzungen:
- Die Geburt muss innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der konsularischen Vertretung stattgefunden haben.
- Internationale Geburtsurkunde (Formular A, Internationale Geburtsurkunde), mit Apostille beglaubigt. (Ohne Apostille keine Ausstellung möglich). Für Informationen zu Behörden, die in Deutschland Apostillen ausstellen, hier klicken.
- Ärztliche Bescheinigung über die Blutgruppe des Minderjährigen.
- Personalausweise der Eltern oder gültiges Ausweisdokument des ausländischen Vaters oder der ausländischen Mutter.
- Persönliche Vorstellung mit dem Kind
- Dieser Vorgang ist kostenfrei.
HINWEIS:
Gemäß den Bestimmungen des Erlasses DNRC-J-4-19 vom 17. Mai 2006 des zentralen Melderegisters (Registraduría Nacional del Estado Civil), darf die Heiratsurkunde der Eltern, basierend auf dem Prinzip von Treu und Glauben, nicht verlangt werden. Es genügt die einfache Erklärung der Antragsteller, dass das einzutragende Kind ehelich ist. (C.C. Art. 213).
EINTRAGUNG DER EHESCHLIESSUNG
Voraussetzungen
- Dass die Ehe im Zuständigkeitsbereich der konsularischen Vertretung geschlossen wurde.
Zuständigkeitsbereich der Konsularabteilung in Berlin: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein.
Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats in Frankfurt: Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Bonn, Nordrhein-Westfalen, Bayern
- Internationale Heiratsurkunde mit Apostille. (Formular B, Internationale Heiratsurkunde)
- Geburtsurkunden der Ehepartner
- Personalausweise beider Ehepartner oder gültiges Ausweisdokument des ausländischen Ehepartners
- Persönliche Vorstellung
Die Eintragung der Eheschließung ist kostenlos.
Die Kopien der Geburtsurkunden der Ehepartner sind laut Gesetz 962 von 2005, Artikel 21, für alle Behördenvorgänge vollständig rechtsgültig, unabhängig vom Datum ihrer Ausstellung.
Sterbeurkunden
Voraussetzungen:
- Sterbeurkunde, in internationalem Format, mit Apostille beglaubigt
- Personalausweis des Verstorbenen
- Personalausweis oder Identitätsdokument der Person, die den Sterbefall registrieren lässt
HINTERBLIEBENE:
Der Antragsteller muss sich persönlich mit Personalausweis vorstellen
Kostenlos
TESTAMENTE:
Termin nach Vereinbarung
Ein Entwurf des Testaments ist auf Diskette im Word-Format beizubringen
Vorlage des Personalausweises
Das Original des öffentlichen Dokuments verbleibt im Konsulat.
Kosten für die Erstellung: Siehe TARIFAS CONSULARES
Kopie: Siehe TARIFAS CONSULARES
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