VISAANGELEGENHEITEN

Deutsche Staatsbürger benötigen kein Visum, um als Touristen, temporäre Besucher oder technische Besucher nach Kolumbien einzureisen.

Touristische Besucher: Um Erholungs- und Vergnügungsaktivitäten nachzugehen.

Temporäre Besucher: Um an akademischen Veranstaltungen, Seminaren, Konferenzen, Symposien oder Ausstellungen teilzunehmen, Interviews zur Personalauswahl in privaten oder öffentlichen Einrichtungen durchzuführen, um kommerzielle und/oder unternehmerische Kontakte voranzutreiben. In diesen Fällen muss eine Einladung beigebracht werden.

Für diejenigen, die vorhaben, an unbezahlten und unentgeltlichen sportlichen, wissenschaftlichen oder kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen, ist ein Antrag der zuständigen Einheit oder Institution erforderlich, in dem die Verantwortung für den Aufenthalt des ausländischen Staatsbürgers in Kolumbien bis zum Ende der Veranstaltung übernommen wird und der bei der Einreise vorgelegt werden muss.   

Journalisten, Reportern, Kameramännern oder Fotografen, die journalistische Aktivitäten durchführen möchten, um über ein besonderes Ereignis zu berichten, wird eine Einreisegenehmigung bis zum Ende des betreffenden Ereignisses ausgestellt, die nach vorherigem schriftlichen Antrag bei der kolumbianischen Sicherheitsbehörde DAS verlängert werden kann.

Technische Besucher: sollten ein Schreiben der jeweiligen kolumbianischen Einrichtung vorlegen, woraus hervorgeht, dass sie in nationales Territorium einreisen, um in öffentlichen oder privaten Einrichtungen dringende technische Dienste zu leisten und in dem die Dringlichkeit des benötigten Dienstes nachgewiesen wird. Außerdem benötigen sie ein Schreiben der Heimatfirma, die die Kostenübernahme bestätigt.

Um nach Kolumbien einzureisen und eine Aufenthaltsgenehmigung aus einem der vorangehend genannten Gründe zu erhalten, muss den Immigrationsbehörden ein Pass oder ein Reisedokument vorgelegt werden, das mindestens sechs (6) Monate gültig ist sowie das Rückflugticket oder ein anderer Nachweis über die Ausreise aus Kolumbien. Für den Fall, dass  eine Verlängerung benötigt wird, muß diese rechtzeitig bei der kolumbianischen Sicherheitsbehörde DAS beantragt werden.

Diese Aufenthaltserlaubnis wird von den Ausländerbehörden bei der Einreise in das Land bis zu einem Zeitraum von  neunzig (90) Kalendertagen ausgestellt und kann um weitere neunzig (90) Tage innerhalb desselben Kalenderjahres nach vorherigem Antrag bei der kolumbianischen Sicherheitsbehörde DAS (Departamento Administrativo de Seguridad) verlängert werden.

BÜRGER DER FOLGENDEN LÄNDER BENÖTIGEN FÜR EINE EINREISE IN KOLUMBIEN ALS TOURISTEN, TEMPORÄRE BESUCHER ODER TECHNISCHE BESUCHER KEIN VISUM

ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEANTRAGUNG VON VISA

Für jede Form und Kategorie eines Visums muss der Antragsteller folgende allgemeine Bedingungen erfüllen:

  1. Seinen Pass oder ein gültiges Reisedokument mit mindestens sechs (6) Monaten Gültigkeit, in gutem Zustand, mit freien Seiten und Fotokopien der benutzten Seiten vorlegen
  2. Das Antragsformular ist korrekt ausgefüllt einzureichen
  3. Die Voraussetzungen für das jeweilige Visum beifügen
  4. Drei (3) aktuelle Farbfotos, von vorne, mit weißem Hintergrund, Größe 3x3 cm

PARAGRAF.- Standesamtliche Geburts- und Heiratsurkunden, Diplome und Studienbescheinigungen und im Ausland ausgestellte öffentliche Dokumente müssen ordnungsgemäß apostilliert und ins Spanische übersetzt werden.

GESCHÄFTSVISUM
Das Geschäftsvisum wird ausländischen Staatsbürgern erteilt, die ein ausländisches Handels-, Wirtschafts- oder Dienstleistungsunternehmens auf Rechts-, Führungs- oder Leitungsebene repräsentieren, welches wirtschaftliche Beziehungen zu einem nationalen oder ausländischen Unternehmen in Kolumbien unterhält, so dass er eigene Aktivitäten in der Betriebsleitung ausführen kann, wie die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, die Durchführung von Geschäften, die Supervision der Betriebsführung in den Unternehmen, mit denen die juristischen, strategischen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen. Das seine Position als Geschäftsmann, Industrieller, Handelsvertreter oder Studierender der Märkte über glaubhafte wirtschaftliche Beziehungen mit einem nationalen oder ausländischen Unternehmen belegt.
Mit diesem Visum kann kein Wohnsitz in Kolumbien genommen werden. Die in Kolumbien durchgeführten Aktivitäten dürfen nicht mit Honorar- oder Lohnzahlungen in Kolumbien verbunden sein.
Es müssen folgende Dokumente beigebracht werden:


-     Allgemeine Voraussetzungen

  1. Originalschreiben des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens, das den ausländischen Staatsbürger akkreditiert und in dem die durchzuführende Aktivität näher beschrieben wird, einschließlich einer Bescheinigung der Satzung oder gesetzlichen Vertretung oder
  2. Originalschreiben der öffentlichen oder privaten Einrichtung in Kolumbien, das den Besuch des ausländischen Bürgers herbeiführt, in dem versichert wird, dass diese während seines Aufenthaltes in Kolumbien die Verantwortung für den ausländischen Bürger übernimmt, einschließlich des Nachweises der Existenz und gesetzlichen Vertretung dieser Einrichtung, oder
  3. Originalschreiben des gesetzlichen Vertreters der ausländischen juristischen Person, das den Antragsteller akkreditiert und das Angaben über die Position des Antragstellers sowie den in Kolumbien durchzuführenden Aktivitäten enthält, einschließlich der Bescheinigung der Satzung oder der gesetzlichen Vertretung des Unternehmens
  4. Originalschreiben gleichen Inhalts mit den erforderlichen Anlagen, die vom gesetzlichen Vertreter der öffentlichen oder privaten Einrichtung in Kolumbien, die den Besuch des ausländischen Bürgers herbeiführt, unterzeichnet wurden sowie Dokumente, die die wirtschaftliche Verbindung zwischen den betreffenden Einrichtungen bestätigen
  5. Persönliche Vorstellung

Dokumente, die in einer anderen Sprache als Spanisch ausgestellt wurden, müssen von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.

Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe  TARIFAS CONSULARES und müssen in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats beglichen werden.

BEFRISTETES ARBEITSVISUM

Das befristete Arbeitsvisum wird einem ausländischen Staatsbürger erteilt, der bei einem Unternehmen, einer öffentlichen oder privaten Einrichtung oder Institution unter Vertrag steht, oder einer natürlichen Person, die nach Kolumbien einreisen oder dort verbleiben möchte, um innerhalb ihres Spezialgebietes eine Tätigkeit oder Veranstaltung durchzuführen, oder im Rahmen von zwischen höheren Bildungseinrichtungen getroffenen akademischen Abkommen technische Fortbildungen anbieten möchte. Folgende Dokumente müssen beigebracht werden:

  1. Allgemeine Voraussetzungen
  2. Original des Arbeitsvertrags
  3. Originalschreiben des vertragsschließenden Unternehmens, der Einrichtung, öffentlichen oder privaten Institution, in dem dieses sich verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags, bei Aufhebung des Visums oder einer Ausweisung des ausländischen Arbeitnehmers die Kosten der Rückkehr des Ausländers und seiner Familie in das Land seiner Herkunft oder an seinen letzten Wohnort im Ausland zu übernehmen
  4. Originalbescheinigung über die Existenz und gesetzliche Vertretung oder ein gültiges Dokument, das die juristische Person akkreditiert, das nicht älter als drei Monate sein darf. Wenn es für notwendig erachtet wird, können Kontoabschlüsse des Unternehmens angefordert werden, die seine finanzielle Solvenz belegen. Es kann auch erforderlich sein, die Fotokopie der Einkommenssteuererklärung anzufordern. Wenn der Antragsteller eine natürliche Person ist, muss er seine finanzielle Solvenz mit einem Einkommen, das über 30 gültige gesetzliche Mindestlöhne hinausgeht, nachweisen.
  5. Originalzeugnis des professionellen Titels, ordnungsgemäß beglaubigt und apostilliert, je nach Fall mit Übersetzung ins Spanische durch einen beeidigten Übersetzer und der vorläufigen Erlaubnis, den von der zuständigen Behörde bewilligten Beruf bzw. die Tätigkeit in Kolumbien ausüben zu dürfen
  6. Bei nicht geregelten Berufen oder Gewerben, die der ausländische Staatsbürger in Kolumbien ausüben möchte, muss der Antragsteller seine Erfahrung oder Eignung mit Arbeitszeugnissen belegen, die durch einen beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden müssen
  7. Persönliche Vorstellung

 

Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe  TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.

TEMPORÄRES VISUM FÜR EHEPARTNER ODER LANGFRISTIGE PARTNER VON KOLUMBIANISCHEN STAATSANGEHÖRIGEN

  1. Allgemeine Voraussetzungen
  2. Beglaubigte Fotokopie der standesamtlichen kolumbianischen Heiratsurkunde, die vor nicht mehr als neunzig (90) Tagen ausgestellt sein worden darf

oder:

  1. Original der richterlichen Verfügung, anhand derer die Existenz der  Ehe akkreditiert wird, die nicht alter als 60 Tage sein darf

oder:

  1. Originalbescheinigung über die Existenz eines Zusammenlebens von mindestens zwei Jahren, mittels einer apostillierten Bescheinigung des Melderegisters, die von einem beglaubigten Übersetzer ins Spanische übersetzt wurde und nicht alter als 30 Tage alt sein darf
  2. Beglaubigte Kopie des Personalausweises des kolumbianischen Ehe- oder Lebenspartners
  3. Schriftlicher, beglaubigter Antrag des kolumbianischen Staatsbürgers, für die Ausstellung eines Auslandsvisums
  4. Persönliche Vorstellung

Falls der Antragsteller einer von einer reinen Haushaltstätigkeit abweichenden Beschäftigung nachgehen möchte, muss er Dokumente beibringen, die belegen, welche Tätigkeit er in Kolumbien ausüben wird.

Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe  TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.

TEMPORÄRES RELIGIÖSES VISUM

Das temporäre religiöse Visum wird demjenigen ausländischen Staatsbürger erteilt, der einer Kirche, Konfession, religiösen Vereinigung, einem Verband, Bündnis oder einer Assoziation von Pfarrern angehört, die ordnungsgemäß von der zuständigen Obrigkeit anerkannt oder durch eine Bescheinigung der Erzdiözese beglaubigt wird, der Aktivitäten seines eigenen Glaubens durchführen möchte. 
Es sind beizubringen:

  1. Allgemeine Voraussetzungen
  2. Vom Innen- und Justizministerium oder der Erzdiözese ausgestellte Originalbescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Kirche, Konfession, religiöse Vereinigung, der Verband, das Bündnis oder die Assoziation von Pfarrern ordnungsgemäß eingeschrieben und registriert ist 
  3. Vom gesetzlichen oder obersten Vertreter der Gemeinde ausgestellte Originalbescheinigung, in der die Mission erläutert wird, die der ausländische Staatsbürger durchführen möchte und die dessen Beziehung zur religiösen Einrichtung angibt
  4. Originalschreiben des gesetzlichen oder obersten Vertreters der religiösen Vereinigung, in dem dieser sich der kolumbianischen Regierung gegenüber dazu verpflichtet, alle während des Aufenthaltes und der Rückkehr des ausländischen Staatsbürgers und seiner Familie bei Austritt aus der religiösen Vereinigung oder bei der Aufhebung seines Visums oder einer Ausweisung anfallenden Kosten zu übernehmen
  5. Dokumente, die die finanzielle Solvenz der Kirche, Konfession, religiösen Vereinigung etc. des ausländischen Staatsbürgers belegen
  6. Persönliche Vorstellung

 

Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe  TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.

TEMPORÄRES VISUM FÜR STUDIERENDE

  1. Allgemeine Voraussetzungen
  2. Original der Zulassungs- oder Immatrikulationsbescheinigung der zuständigen Bildungseinrichtung
  3. Fotokopie des Dokuments über die Anerkennung der Bildungseinrichtung als juristische Person, ausgestellt von der zuständigen Behörde
  4. Bescheinigung über die finanzielle Solvenz des Studierenden, wie Kontoauszüge der letzten drei Monate, Bescheinigung der Bank über zur Verfügung stehende Depots etc. Wenn die Eltern für die Aufenthaltskosten aufkommen, muss die Erklärung der Eltern, dass sie die Kosten übernehmen, im Original und mit Übersetzung ins Spanische durch einen beeidigten Übersetzer beigebracht werden. Außerdem die Arbeitsbescheinigung der Eltern und die Kontoauszüge der letzten drei Monate oder einen Nachweis über die Gehaltszahlungen der letzten drei Monate 
  5. Im Falle eines Stipendiums muss eine Bescheinigung oder Sicherheit der internationalen Organisation, staatlichen Institution oder privaten Einrichtung vorgelegt werden, die das Stipendium gewährt, mit Übersetzung ins Spanische durch einen beeidigten Übersetzer. Bei einem Teilstipendium muss ebenfalls die Solvenz des Studierenden oder seiner Eltern beigebracht werden
  6. Für Minderjährige unter 18 Jahren ist eine Aufenthaltserlaubnis der Eltern sowie die Bestimmung der für den Minderjährigen während seines Aufenthalts auf kolumbianischem Staatsgebiet verantwortlichen Person erforderlich, jeweils im Original, mit Übersetzung ins Spanische durch einen beeidigten Übersetzer
  7. Ein Dokument, in welchem bestätigt wird, dass im Rahmen des Studienplans ein Praktikum verlangt wird, mit Übersetzung ins Spanische durch einen beeidigten Übersetzer
  8. Bescheinigung oder Dokument der entsprechenden Bildungseinrichtung, in der bestätigt wird, dass die Stundenbelastung mindestens zehn (10) Semesterwochenstunden beträgt
  9. Persönliche Vorstellung

 

Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe  TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.
HINWEIS: Studierende, die im Rahmen eines Abkommens mit ICETEX (Kreditinstitut Kolumbiens für Erziehung und technische Studien im Ausland) oder AIESEC in Kolumbien einreisen benötigen ein Schreiben der kolumbianischen Einrichtung, in dem die Studienzulassung für das entsprechende Sonderprogramm bestätigt wird.
 
BESONDERES TEMPORÄRES VISUM

 A. Für ärztliche Behandlungen:
-Allgemeine Voraussetzungen

  1. Vom jeweiligen Arzt ausgestellte Originalbescheinigung, aus der die Notwendigkeit der Behandlung und der erforderliche Zeitraum für die Behandlung hervorgehen und die von der zuständigen medizinischen Institution beglaubigt wurde  
  2. Dokument, dass die finanzielle Liquidität für einen Aufenthalt in Kolumbien belegt
  3. Fotokopie des Rückflugtickets zur Ausreise aus Kolumbien
  4. Persönliche Vorstellung

 
Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe  TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.

B. Bei Verwaltungsvorgängen oder gerichtlichen Prozessen  Allgemeine Voraussetzungen

  1. Originalschreiben der zuständigen Behörde, aus dem die Art des Prozesses oder der Angelegenheit hervorgeht und in dem angegeben wird, ob der ausländische Staatsbürger belastet, eine Prozesspartei, Beigeladener oder Nebenkläger ist
  2. Dokument, dass die finanzielle Solvenz des Antragstellers belegt, um sich in Kolumbien für die Dauer des Prozesses aufhalten zu können

-     Fotokopie des Rückflugtickets zur Ausreise aus Kolumbien

  1. Persönliche Vorstellung

Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe  TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.

C. Teilhaber oder Eigentümer einer Handelseinrichtung oder -gesellschaft
-     Allgemeine Voraussetzungen

  1. von der Handelskammer ausgestellte Originalbescheinigung über die Existenz und rechtliche Vertretung des Unternehmens, die vor nicht länger als 90 Tagen ausgestellt wurde und aus der hervorgeht, dass der ausländische Staatsbürger Teilhaber oder Eigentümer der ordnungsgemäß gegründeten und in der Handelskammer registrierten Handelseinrichtung oder Handelsgesellschaft ist, und dass das als Eigentum des antragstellenden ausländischen Staatsbürgers registrierte Kapital oder Aktivvermögen  nicht weniger als 100 rechtlich gültige monatliche Mindestgehälter beträgt
  2. Kontoauszüge des Unternehmens, die ordnungsgemäß vom Wirtschaftsprüfer und, falls erforderlich, vom Finanzbeamten unterzeichnet wurden, mit beglaubigter Fotokopie seiner Arbeitskarte sowie einer Fotokopie der Einkommenssteuererklärung des betreffenden Unternehmens des letzten besteuerbaren Jahres
  3. Persönliche Vorstellung

Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe  TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.

D. Rentner
-     Allgemeine Voraussetzungen

  1. Originalbescheinigung der zuständigen Behörde, Regierung, des ausländischen oder

kolumbianischen öffentlichen oder privaten Unternehmens oder der Einrichtung, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller eine Rente bezieht. Die Bescheinigung muss, je nach Fall, apostilliert und legalisiert sein und von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden 

  1. Persönliche Vorstellung

Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe  TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.

E. Rentner, die ausschließlich von Miet- und anderen Einkünften leben
-     Allgemeine Voraussetzungen

  1. Originalbescheinigung der offiziellen Einrichtung, Bank, des Finanzunternehmens, der Institutionen der sozialen Sicherheit, Versicherungsfirmen oder jedes anderen, von der jeweiligen Regierung anerkannten privaten Unternehmens, das Miet-, Zins- und andere Einkünfte zahlt, oder das Original des ordnungsgemäß beglaubigten und legalisierten Vertrags, das Einkünfte in einer Höhe von nicht weniger als 10 rechtlich gültigen monatlichen Mindestgehältern nachweist. Die Bescheinigung muss von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden

 
F.  Mitarbeiter oder Freiwilliger 
-     Allgemeine Voraussetzungen

  1. Originalschreiben der gemeinnützigen Einrichtung oder Nichtregierungsorganisation oder

der internationalen Mission oder Organisation, aus dem die geplante Tätigkeit des ausländischen Staatsbürgers in Kolumbien hervorgeht sowie Dauer und Ablauf des Arbeitsprogramms, das er durchführen wird und die öffentlichen oder privaten Einrichtungen, bei denen er vorstellig werden möchte
-     Originalbescheinung über die Existenz und gesetzliche Vertretung der Nichtregierungsorganisation, die vor maximal 30 Tagen von der zuständigen kolumbianischen Behörde ausgestellt wurde

  1. Dokumente, mit denen die finanzielle Solvenz des Studierenden nachgewiesen wird.   Wenn die Eltern für die Aufenthaltskosten aufkommen, muss eine Erklärung der Eltern über die Übernahme der Kosten im Original und mit ihrer Übersetzung ins Spanische durch einen beeidigten Übersetzer beigebracht werden sowie die Arbeitsbescheinigung der Eltern und ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate oder einen Nachweis über ihre Gehaltszahlungen der letzten drei Monate 
  2. Dokumente, in denen nachgewiesen wird, dass der ausländische Staatsbürger Mitglied der Nichtregierungsorganisation ist
  3. Dokumente, Verzeichnisse oder Bescheinigungen, mit denen der ausländische Staatsbürger vorherige Erfahrung und Eignung nachweist, mit Übersetzung ins Spanische durch einen beeidigten Übersetzer
  4. Persönliche Vorstellung

Originaldokumente in einer anderen Sprache als Spanisch müssen  ordnungsgemäß legalisiert und apostilliert werden.

Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe  TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.

G.- Adoptionsvisum
Allgemeine Voraussetzungen

  1. Bescheinigung über die Zuweisung des Minderjährigen zur adoptierenden Familie, ausgestellt vom kolumbianischen Institut für Familienwohlfahrt ICBF (Instituto Colombiano de Bienestar Familiar) oder der entsprechenden Adoptionsagentur, mit der Lebensgeschichte des Minderjährigen
  2. Fotokopie des Dokuments, das den juristischen Status der kolumbianischen Adoptionsagentur belegt. Wenn der Vorgang beim ICBF vorgenommen wird, ist diese Voraussetzung nicht notwendig 
  3. Antrag der adoptierenden Eltern
  4. Fotokopie des Flugtickets zur Ausreise aus Kolumbien

-     Persönliche Vorstellung

Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe  TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.

 

VISUM FÜR FAMILIENANGEHÖRIGE EINES KOLUMBIANISCHEN STAATSBÜRGERS

Dieses Visum kann Personen erteilt werden, die auf die kolumbianische Staatsbürgerschaft verzichtet haben. Es sind folgende Unterlagen beizubringen:

  1. Allgemeine Voraussetzungen
  2. Fotokopie der Verzichterklärung auf die kolumbianische Staatsbürgerschaft 
  3. Dokumente, die die Tätigkeit belegen, die der Antragsteller in Kolumbien durchführen möchte

-     Persönliche Vorstellung

Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe  TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.

INVESTORENVISUM

Das Investorenvisum wird ausländischen Staatsbürgern erteilt, die unter ihrem Namen eine  ausländische Direktinvestition entsprechend dem Internationalen Investitionsstatut und weiteren, zum Zeitpunkt des Antrags gültigen Gesetzen in einer vom kolumbianischen Außenministerium festzusetzenden Höhe tätigen. Es müssen beigebracht werden:

-     Allgemeine Voraussetzungen

  1. Bescheinigung von der Abteilung für Internationale Wechselkurse (Departamento de Cambios Internacionales) der Bank der Republik (Banco de la República), in der die ausländische Direktinvestition unter dem Namen des ausländischen Bürgers, der das Visum beantragt, bestätigt wird. Die Mindestinvestitionssumme auf kolumbianischem Territorium beträgt dabei, in Übereinstimmung mit Artikel 52 des Erlasses 4000 vom 30. November 2004, dem Internationalen Investitionsstatut und weiteren, zum Zeitpunkt des Antrags gültigen Gesetzen, einhunderttausend US-Dollar (100 000 USD)
  2. Persönliche Vorstellung

Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe  TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.

BESUCHERVISUM

Das Visum für touristische Besucher wird ausländischen Staatsbürgern erteilt, die ausschließlich  aus Erholungs- oder Vergnügungszwecken nach Kolumbien einreisen. Es müssen beigebracht werden:

  1. Allgemeine Voraussetzungen
  2. Bescheinigung, die die finanzielle Solvenz bestätigt. (z.B. Bescheinigung über

      Einnahmen/Ausgaben der letzen drei Monate, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Arbeitsbescheinigung. Diese Dokumente müssen von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden

  1. Wenn die Person, die für die Kosten der Reise aufkommt von der, die die Reise durchführt, abweicht, muss ein von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetztes Schreiben desjenigen beigebracht werden, der sich für die Begleichung sämtlicher Kosten verantwortlich erklärt sowie Dokumente, die die finanzielle Solvenz dieser Person belegen 
  2. Schreiben mit Namen, Adresse, Telefon und Identifikationsnummer des Kolumbianers, der die besuchende Person einlädt
  3. Fotokopie der Hotelreservierung

            -     Fotokopie des Rückflugtickets zur Ausreise aus Kolumbien
            -     Persönliche Vorstellung

Die Kosten für dieses Visum betragen 40 USD, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.

Technisches Besuchervisum: wird demjenigen ausländischen Staatsbürger erteilt, der nach Kolumbien einreist, um in öffentlichen oder privaten Einrichtungen dringende technische Dienste zu leisten. In diesem Fall beträgt die Gültigkeit nicht länger als 45 Kalendertage des gleichen Kalenderjahres.  Es müssen beigebracht werden:
-     Allgemeine Voraussetzungen

  1. Originalschreiben der Einrichtung, in dem die Dringlichkeit der benötigten Dienstleistung nachgewiesen wird 
  2. Bescheinigung über Existenz und gesetzliche Vertretung der beantragenden Einrichtung

            -     Fotokopie des Rückflugtickets zur Ausreise aus Kolumbien
            -     Persönliche Vorstellung

Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe  TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.

Temporäres Besuchervisum: Dieses Visum wird ausländischen Staatsbürgern erteilt, die nach Kolumbien einreisen, ohne dort wohnhaft werden zu wollen, mit dem Ziel, journalistische Aktivitäten durchzuführen, um über ein besonderes Ereignis zu berichten,  Journalisten, Reportern, Kameramännern, Fotografen oder demjenigen, der Teil des journalistischen Teams ist und diese Eigenschaft beglaubigen kann; um kommerzielle und/oder unternehmerische Kontakte voranzutreiben, um an akademischen Veranstaltungen, Seminaren, Konferenzen, Symposien oder Ausstellungen oder nicht regulären Kursen oder Studien teilzunehmen, die nicht über ein akademisches Semester hinausgehen; um Interviews zur Personalauswahl in privaten oder öffentlichen Einrichtungen durchzuführen, für medizinische Behandlungen, für nicht vergütete sportliche, wissenschaftliche oder kulturelle Veranstaltungen. Es darf keine Arbeitsbeziehung bestehen. Es müssen beigebracht werden: 

Allgemeine Voraussetzungen

  1. Dokumente, die die Art der Tätigkeit bestätigen, die er in Kolumbien durchführen möchte, wie im dritten Abschnitt von Artikel 43 des Erlasses 4000 von 2004 vorgesehen ist
  2. Dokumente, die bestätigen, dass seine finanzielle Kapazität für die Tätigkeiten ausreicht, die  er in Kolumbien durchführen möchte
  3. Fotokopie des Rückflugtickets zur Ausreise aus Kolumbien
  4. Persönliche Vorstellung

Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe  TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.

VISUM FÜR BEGÜNSTIGTE

Ein Visum für Begünstigte wird Ehepartnern, ständigen Lebenspartnern, Eltern und Kindern erteilt, die finanziell von einem ausländischen Staatsbürger abhängig sind, dem nach vorherigem Nachweis der Beziehung oder Verwandtschaft ein Visum ausgestellt wurde. In diesem Fall muss der Begünstigte im Haushalt tätig oder Student sein. Andere Beschäftigungen können nicht  genehmigt werden. Es müssen beigebracht werden:

Allgemeine Voraussetzungen

  1. Standesamtliche Urkunde oder gleichwertiges Dokument, das die Beziehung oder Verwandtschaft belegt, ordnungsgemäß legalisiert und apostilliert, je nach Fall

            -     Nachweis der finanziellen Abhängigkeit

  1. Schreiben, anhand dessen sich der Inhaber des Visums für den Aufenthalt des Begünstigten und seiner Ausreise aus dem Land für verantwortlich erklärt
  2. Fotokopie des Visums des Visa-Inhabers 

            -     Persönliche Vorstellung

Die Kosten für dieses Visum hängen von der Art des Visums des Visa-Inhabers ab

ÜBERTRAGUNG DES VISUMS (z.B. bei Ablauf des Passes)

Es müssen folgende Dokumente beigebracht werden:
-     Allgemeine Voraussetzungen

  1. Original und Fotokopie der benutzten Seiten des neuen Passes
  2. Original und Fotokopie des ausländischen Personalausweises
  3. Original und Fotokopie des Passes, aus dem das Visum hervorgeht, dass er verlängern möchte, es sei denn, es handelt sich um einen Verlust des Visums. In diesem Fall schriftlich erklärt werden, um welches Visum es sich handelt
  4. Bescheinigung der Ein- und Ausreise, die vor maximal 30 Tagen von der kolumbianischen Sicherheitsbehörde DAS (Departamento Administrativo de Seguridad) ausgestellt wurde, die durch die Vorlage der Pässe ersetzt werden kann, aus denen die Ein- und Ausreise nach Kolumbien hervorgeht
  5. Aktualisierung des Dokuments, das die Beschäftigung, den Beruf oder das Gewerbe akkreditiert, falls zutreffend
  6. Persönliche Vorstellung

EINREISEERLAUBIS FÜR GRUPPEN AUF DER DURCHREISE

Die kolumbianische Sicherheitsbehörde DAS (Departamento Administrativo de Seguridad) kann Gruppenreisenden auf der Durchreise auf Kreuzfahrtschiffen, die See- und Flusshäfen besuchen und wieder an Bord desselben Schiffes gehen, eine Einreiseerlaubnis von bis zu 72 Stunden erteilen. Die Einwanderungsbehörde des Hafens muss spätestens 72 Stunden vor der Ankunft im Hafen eine Liste der aussteigenden Passagiere und Mitglieder der Besatzung erhalten, unter Angabe des Passes oder eines gleichwertigen gültigen Dokuments von jedem Passagier sowie dem Ende des Besuchs.



EINFUHR VON TIEREN

Laut Informationen des kolumbianischen Landwirtschaftsinstituts (Instituto Colombiano Agropecuario – ICA, (www.ica.gov.co) Büro auf dem Flughafen El Dorado, Tel.: (011571) 4138893 Fax: (011571) 4138873) müssen für die Einfuhr von Tieren und Haustieren in Kolumbien folgende Bedingungen erfüllt werden:

    • Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis.

    • Ein aktueller Impfpass

Hinweis: Diese Dokumente müssen auf dem Zielflughafen, sobald Ihnen das Tier übergeben wird, der zuständigen Stelle des ICA vorgelegt werden. Die Dokumente müssen NICHT durch das Konsulat beglaubigt werden.

Am besten auf Spanisch oder Englisch– ausgestelltes Gesundheitszeugnis und eine Impfbescheinigung vorlegen.

Gemäß der Resolution Nr. 03607 vom 13. Dezember 2001 und der Resolution Nr. 3865 vom 24. Dezember 2003, erlassen durch das kolumbianische Landwirtschaftsinstitut ICA (Instituto Colombiano Agropecuario), verboten ist, Katzen aus von BSE/ Rinderwahnsinn betroffenen Ländern in kolumbianisches Staatsgebiet einzuführen. 

Diese Maßnahme trifft auf folgende Länder zu: Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Slowakei, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Israel, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Vereinigtes Königreich (England, Schottland, Wales und Nordirland), Schweiz und USA.


BÜRGER DER FOLGENDEN LÄNDER BENÖTIGEN FÜR EINE EINREISE IN KOLUMBIEN ALS TOURISTEN, TEMPORÄRE BESUCHER ODER TECHNISCHE BESUCHER  KEIN VISUM:

Andorra
Antigua und Barbuda
Argentinien
Australien
Bahamas
Barbados
Belgien
Belize
Bolivien
Brasilien
Brunei-Darussalam
Butan
Chile
Costa Rica
Dänemark
Deutschland
Dominica
Dominikanische Republik
Ecuador
El Salvador
Estland
Fichi Inseln
Finnland
Frankreich
Grenada
Griechenland
Großbritannien
Guatemala
Guyana

Honduras
Indonesien
Irland
Island
Israel
Marshall Inseln
Italien
Jamaika
Japan
Kanada
Korea
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malaysia
Malta
Mexiko
Micronesien
Monaco
Neuseeland
Niederlande
Norwegen
Österreich
Palau
Panama
Paua Neuguinea
Paraguay
Peru
Polen

Philippinen
Portugal
Republik von China
Rumänien
Russland
Salomon Inseln
Samoa
San Marino
Schweden
Schweiz
Singapur
Slowakei
Slowenien
Spanien
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Vincent und die Grenadinen
Südafrika
Suriname
Trinidad und Tobago
Tschechische Republik
Türkei
Ungarn
Uruguay
Vatikanstadt
Venezuela
Vereinigte Staaten von Amerika
Vereinigte Arabische Emirate
Zypern






DOWNLOAD VISUM APLICATION-FORM

APOSTILLE
Die APOSTILLE ist ein Stempel, den jedes Land verwendet, um zu bestätigen, dass bestimmte Dokumente auf seinem Staatsgebiet von der zuständigen Behörde ausgestellt wurden, damit diese im Ausland gültig sind.
Das bedeutet, dass einige Dokumente, die von deutschen Behörden ausgestellt oder unterzeichnet wurden, vom kolumbianischen Konsulat nicht beglaubigt werden können, damit sie in Kolumbien gültig sind.

Zu diesem Zweck müssen sie von der deutschen Regierung und der zuständigen Behörde durch die APOSTILLE beglaubigt werden.
Liste der Dokumente, die eine APOSTILLE erfordern:

Dokumente von Gerichtsverfahren (Scheidungsurteile)
Verwaltungsakte
Notarielle Urkunden
Offizielle Bescheinigungen

Weitere Informationen über die APOSTILLE finden Sie im Internet: www.hcch.net
In der folgenden Tabelle werden die deutschen Behörden aufgeführt, die für die Ausstellung der Apostille zuständig sind:

Die „Haager Apostille“, wird in der Bundesrepublik Deutschland von folgenden Stellen ausgestellt:
(Informationsquelle: Auszug aus der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes „Internationaler Urkundenverkehr“ / Stand: 01.11.2006)

Eine Apostille

wird erteilt durch

a) für Urkunden aller Bundesbehörden und -gerichte (außer den unter b erwähnten)

Bundesverwaltungsamt in Köln (Referat II B 4, 50728 Köln)

b) für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamtes 

Präsident des Deutschen Patentamts

c) für Urkunden der Justizverwaltungsbehörden,der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte)und der Notare

Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz; Land- (Amts-) gerichtspräsidenten

d) für Urkunden der anderen als der ordentlichen Gerichte

Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres; Regierungspräsidenten (Präsident des Verwaltungsbezirks / Bezirksregierung); Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz; Land-(Amts-)gerichtspräsidenten

e) für Urkunden aller Verwaltungsbehörden (außer Justizverwaltungsbehörden) 

Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres Regierungspräsidenten (Präsident des Verwaltungsbezirks / Bezirksregierung); in Baden-Württemberg: für Urkunden der Ministerien (mit Ausnahme des Justizministeriums): Regierungspräsidium Tübingen; in Berlin: Standesamt I in Berlin; in Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern; in Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar;
in Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg;

 

WAS IST EIN SCHENGEN-VISUM?

Seit dem 10. April 2001 benötigen kolumbianische Staatsangehörige zur Einreise nach Deutschland ein Visum.
Mit dem Schengenvisum ist ein Aufenthalt von maximal 90 Tagen in den Ländern des Schengen-Abkommens möglich. Dies sind: Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Holland, Island, Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal und Schweden.
Eine Einreise nach Großbritannien und in die Schweiz ist mit dem Schengenvisum nicht möglich. Wer in diese Länder reisen will, muss vorher bei den jeweiligen Botschaften ein Visum beantragen.
Ein Schengenvisum wird z.B. erteilt, um Familienangehörige oder Freunde zu besuchen, um als Tourist einzureisen und im Allgemeinen Kurzreisen in die o.g. Länder zu unternehmen. Das Schengenvisum ist grundsätzlich nicht verlängerbar, es kann nicht gegen ein Visum zu einem anderen Zweck als dem beantragten eingetauscht werden, ebenso wenig ermöglicht es die Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit. Es ist wichtig zu wissen, dass es außer dem Schengenvisum Visa gibt, die jedes Land für längere Aufenthalte erteilt, z.B. Studentenvisa oder Arbeitsvisa (je nach geplanten Aktivität).

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Bogotá: www.embajada-alemana-bogota.de

ANMERKUNG: Wenn Sie in Deutschland mit einem gültigen Visum wohnhaft sind und als Touristen in ein Land der Europäischen Union oder ein an Deutschland angrenzendes Land wie Polen, die Schweiz, die Tschechische Republik etc. einreisen möchten, erkundigen Sie sich beim jeweiligen Konsulat nach den erforderlichen Formalitäten und danach, ob ein Visum benötigt wird. Die Liste der Botschaften und Konsulate in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
www.auswaertiges-amt.de