| ALLGEMEINE
INFORMATIONEN:
Deutsche Staatsbürger, die als Touristen in die Republik Kolumbien einreisen, benötigen kein Einreisevisum, jedoch eine Einreiseerlaubnis, die durch die Einwanderungsbehörde „Departamento Administrativo de Seguridad - DAS „ in Kolumbien auf den Flughäfen, in den Häfen und anderen Grenzstellen erteilt wird.
Auf der in den Pass gestempelten Aufenthaltsgenehmigung ist ersichtlich, wie viele Tage Sie sich in Kolumbien aufhalten dürfen. Wenn Sie Ihre Aufenthaltsdauer bis maximal 180 Tage verlängern möchten, müssen Sie dies rechtzeitig bei der kolumbianischen Sicherheitsbehörde DAS beantragen.
Erwachsene benötigen zur Einreise einen noch mindestens 6 Monate gültigen deutschen Pass sowie ein Flugticket für Hin- und Rückflug. Für Kinder ist ein entsprechender KINDERPASS bzw. ein eigener Pass erforderlich.
Seit dem 31. Oktober 2010 bietet die Lufthansa den Direktflug Frankfurt – Bogotá an. Andere europäische Länder, von denen aus man direkt nach Kolumbien fliegen kann, sind Spanien, Frankreich und Großbritannien.
Einige internationale Fluggesellschaften mit Direktflügen nach Kolumbien sind Lufthansa, Iberia, Air France, British Airways, Continental Airlines und American Airlines.
WICHTIGSTE FLUGHÄFEN:
Die wichtigsten internationalen Flughäfen
sind El Dorado in Bogotá, José
María Córdoba in Medellín,
Alfonso Bonilla Aragón in Cali, Rafael
Núñez in Cartagena und Ernesto
Cortissoz in Barranquilla.
Die wichtigsten
kolumbianischen Fluggesellschaften sind
Alianza Summa (www.avianca.com.co),
Aerorepública (www.aerorepublica.com.co),
Intercontinental de Aviación, Satena
(www.satena.com)
und Aires (www.aires.com.co).
EINREISEBESTIMMUNGEN:
Wenn man über den Land- oder den Luftweg,
über das Meer oder einen Fluss nach
Kolumbien einreist, muss man eine Kontrolle
passieren, die von dem Departamento Administrativo
de Seguridad – DAS (www.das.gov.co)
durchgeführt wird. Bei dieser Gelegenheit
müssen Sie einen gültigen Pass
vorzeigen, und man wird Sie fragen, was
der Zweck Ihrer Reise ist. Diese Körperschaft
wird die maximale Dauer Ihres Aufenthalts
in unserem Land in Ihren Pass stempeln.
Darüber hinaus werden Sie auf Beamte
der Dirección de Impuestos y Aduanas
Nacionales – DIAN (www.dian.gov.co)
treffen, die von Ihnen möglicherweise
verlangen werden, Ihr Gepäck zum Zweck
einer Zollkontrolle vorzuzeigen.
Vor der Einreise müssen Sie das Formular
zur Zoll- und Devisenerklärung ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass für den Fall,
dass Sie beabsichtigen, mehr als 10.000
US-Dollar (das entspricht z.Zt. ungefähr
8.000 €) oder den entsprechenden Betrag
in einer anderen Fremdwährung ein-
oder auszuführen, Sie verpflichtet
sind, diese Summe zu deklarieren und Sie
dafür auf die Dienste der Banken oder
entsprechenden Agenturen zurückgreifen
müssen.
Als Reisender können Sie Gepäck
bzw. Dinge zum persönlichen Gebrauch
bis zu einem Wert von 1.500 US-Dollar ohne
Importgenehmigung einführen, solange
die entsprechenden Mengen nicht auf kommerzielle
Absichten schließen lassen.
EINFUHR VON TIEREN IN KOLUMBIEN
Laut Informationen des kolumbianischen Landwirtschaftsinstituts (Instituto Colombiano Agropecuario – ICA, (www.ica.gov.co) Büro auf dem Flughafen El Dorado, Tel.: (571) 4138893 Fax: (011571) 4138873) müssen für die Einfuhr von Tieren und Haustieren in Kolumbien folgende Bedingungen erfüllt werden:
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Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis.
Hinweis: Diese Dokumente müssen auf dem Zielflughafen, sobald Ihnen das Tier übergeben wird, der zuständigen Stelle des ICA vorgelegt werden. Die Dokumente müssen NICHT durch das Konsulat beglaubigt werden.
Am besten auf Spanisch oder Englisch– ausgestelltes Gesundheitszeugnis und eine Impfbescheinigung vorlegen.
Gemäß der Resolution Nr. 03607 vom 13. Dezember 2001 und der Resolution Nr. 3865 vom 24. Dezember 2003, erlassen durch das kolumbianische Landwirtschaftsinstitut ICA (Instituto Colombiano Agropecuario), verboten ist, Katzen aus von BSE/ Rinderwahnsinn betroffenen Ländern in kolumbianisches Staatsgebiet einzuführen.
Diese Maßnahme trifft auf folgende Länder zu: Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Slowakei, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Israel, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Vereinigtes Königreich (England, Schottland, Wales und Nordirland), Schweiz und USA.
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