EINLEITUNG
Ein Konsulat ist eine Vertretung des Außendienstes der kolumbianischen Regierung, das dafür zuständig ist, die Interessen des Landes und seiner Landsleute zu vertreten.
In Deutschland gibt es zwei offizielle konsularische Vertretungen Kolumbiens, das Generalkonsulat in Frankfurt und die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin.
Die Honorarkonsuln in Bremen und Hamburg erfüllen ebenfalls einige Funktionen und unterstützen die beiden offiziellen Konsulate.
Die Kontaktdaten, Öffnungszeiten und Zuständigkeiten jedes Konsulats sollten vorher unter KONSULATE IN DEUTSCHLAND konsultiert werden.
Alle kolumbianischen Staatsangehörigen haben innerhalb der festgesetzten Öffnungszeiten und unter den in Kolumbien gültigen nationalen und internationalen Gesetzen Zugang zu den konsularischen Dienstleistungen.
Wenn Sie im Ausland wohnhaft sind, müssen Sie sich in dem Konsulat registrieren lassen, das Ihrem Wohnort am nächsten ist. Auf diese Weise ist der Konsul über Sie in Kenntnis gesetzt und kann Ihnen bei Bedarf behilflich sein.
Das Konsulat kann weder für Unterkünfte, Reisetickets, medizinische oder andere fachliche Dienste noch andere Arten von Rechnungen aufkommen. Ebenso wenig kann es die Aufgaben von Reisebüros, Fluglinien, Banken oder privaten Unternehmen übernehmen.
Daher kann das Konsulat für Sie oder Ihre Verwandten keine Visa für Deutschland oder andere Länder ausstellen.
Es ist notwendig, dass Sie sich vor Ihrer Reise nach Deutschland in der Deutschen Botschaft in Bogotá über die Formalitäten und Voraussetzungen für die Erlangung eines Visums und das Wohnen in Deutschland informieren. Wir empfehlen Ihnen dazu, die Webseite www.bogota.diplo.de und den Link www.handbuch-deutschland.de zu konsultieren.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Angelegenheiten, für die die offiziellen Konsulate Kolumbiens in Deutschland zuständig sind.
ABSCHAFFUNG DER NOTWENDIGKEIT DER LEGALISIERUNG KONSULARISCHER UNTERSCHRIFTEN:
Von August 2009 an, in strenger Anwendung von Artikel 259 des Zivilgesetzbuches, können die vom Konsul in seiner Eigenschaft als Notar ausgestellten Dokumente, wie die Anerkennung von Unterschriften in privaten Dokumenten (Autorisierungen, Verpflichtungen, Abkommen, Übereinkünft und andere) natürlichen oder juristischen Personen öffentlichen oder privaten Rechts vorgelegt werden. Die Legalisierung oder Verbürgung durch das Außenministerium ist damit nicht mehr notwendig."
FÜHRUNGSZEUGNISSE
Voraussetzungen:
- Persönliche Vorstellung
- Personalausweis (cédula de ciudadanía) oder eines ausländischen Personalausweises
- Zwei aktuelle Farbfotos auf weißem oder blauen Hintergrund, 3 x 4 cm
- Name, Adresse und Verbindung zu zwei Personen in Kolumbien, die den Antragsteller kennen
- Kosten: Siehe TARIFAS CONSULARES
- Die zusätzlichen Kosten für eine Apostille betragen, falls benötigt, Siehe TARIFAS CONSULARES
- Die Zahlung muss entsprechend dem konsularischen Wechselkurs in Euro erfolgen
- Die Unterlagen werden im Konsulat bearbeitet, dort werden auch die Fingerabdrücke genommen
Der Antrag wird vom Konsulat direkt an die Sicherheitsbehörde DAS (Departamento Administrativo de Seguridad) gesendet. Falls ein Apostille-Stempel benötigt wird, werden die Unterlagen vom DAS an das Außenministerium geschickt, welches das Dokument ca. drei Monate nach der Antragstellung an das ordnungsgemäß zuständige Konsulat zurücksendet.
Die Führungszeugnisse sind ein Jahr gültig.
BEGLAUBIGUNGEN
Beglaubigungen von Unterschriften in Dokumenten
Beglaubigungen von öffentlichen Urkunden sind sowohl für Kolumbien als auch für Deutschland durch die Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 geregelt.
In Kolumbien ausgestellte öffentliche Urkunden (von Standesämtern, Diplome und Studienbescheinigungen, notarielle Dokumente etc.) werden von der Abteilung für Legalisierungen und Apostille des Außenministeriums - Ministerio de Relaciones Exteriores, Coordinación Asuntos de Legalizaciones y Apostilla, calle 98 N° 17-34, Bogotá D.C. Tel. 00571-5201146, apostilliert.
In Deutschland ausgestellte Urkunden (Standesamt, Diplome und Studienbescheinigungen, Spendenbescheinigungen, notarielle Dokumente wie Vollmachten, Zertifikate über Vertretungen von Unternehmen oder natürlichen Personen, von einem deutschen Notar unterzeichnete Erlaubnis für die Ausreise Minderjähriger aus Kolumbien etc.) werden von der zuständigen deutschen Behörde apostilliert, wobei die Art des Dokuments und der Ort seiner Ausstellung zu beachten sind.
Vollmachten oder Zertifikate über Vertretungen juristischer Personen werden von einem Notar erstellt, der nicht nur die Unterschrift, sondern auch die Bescheinung über die rechtliche Existenz des Unternehmens beglaubigen und bestätigen muss, dass der Unterzeichner der rechtliche Vertreter desselben ist. Nach der notariellen Beglaubigung ist der Apostille-Stempel des zuständigen Landgerichts erforderlich.
Verwaltungsunterlagen, die sich direkt mit kommerziellen Geschäften, Tätigkeiten oder Zollangelegenheiten befassen (Herkunfts-, Freihandelsbescheinigungen, kommerzielle Rechnungen, Preislisten, Produktbescheinigungen, Korrekturbriefe, etc.) sind nicht in der Haager Konvention eingeschlossen und müssen deshalb vom kolumbianischen Konsulat nach vorheriger Legalisierung vor der zuständigen Instustrie- und Handelskammer beglaubigt werden.
Die Kosten für die Beglaubigung betragen Siehe TARIFAS CONSULARES pro Dokument. Die Zahlung muss entsprechend dem konsularischen Wechselkurs in Euro erfolgen.
Hinweis: Die Anwendung der Haager Konvention ist nicht fakultativ.
Beglaubigung von Kopien von Dokumenten
Es werden Kopien von Dokumenten beglaubigt, die mit ihrem Original vorgelegt werden.
Kosten: Siehe TARIFAS CONSULARES. Die Zahlung muss entsprechend dem konsularischen Wechselkurs erfolgen.
Die beglaubigten Kopien des Personalausweises und des kolumbianischen Passes sind kostenlos.
ERLAUBIS ZUR AUSREISE MINDERJÄHRIGER
Kolumbianische Minderjährige unter 18 Jahren oder ausländische Minderjährige unter 18 Jahren, die in Kolumbien wohnhaft sind, und Kolumbien ohne Begleitung eines oder beider Elternteile verlassen möchten, müssen der Sicherheitsbehörde DAS die Erlaubnis des jeweils abwesenden Elternteils bzw. der abwesenden Eltern vorlegen.
Minderjährige, die abgesehen von der kolumbianischen noch eine zweite Staatsbürgerschaft innehaben, müssen sich ab dem Moment ihrer Ankunft als Kolumbianer ausweisen und den kolumbianischen Pass vorlegen. Deshalb müssen Sie auch die Ausreisegenehmigung aus Kolumbien vorlegen, für den Fall, dass sie ohne ihre Eltern, oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen.
Die Ausreisegenehmigung muss zusammen mit der standesamtlichen Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Am 8. Mai dieses Jahres trat das Gesetz 1098 von 2006 in Kraft,welches das Kinder- und Jugendgesetz enthält, in dem es in Artikel 110, Paragraf 1 wörtlich heißt:
Wenn ein Minderjähriger das Land mit einem Elternteil oder einer anderen Person als seinen gesetzlichen Vertretern verlässt, benötigt er die vorherige Erlaubnis desjenigen Elternteils, der nicht mit ausreist bzw. beider Elternteile, mit entsprechender Beglaubigung durch einen Notar oder eine konsularische Behörde. Das Gesetz verlangt außerdem folgende neue Angaben: DIE ERLAUBNIS MUSS DEN AUFENTHALTSORT, DEN ZWECK DER REISE UND DAS DATUM DER AUS- UND WIEDEREINREISE NACH KOLUMBIEN BEINHALTEN.
Die kolumbianische Sicherheitsbehörde DAS bedankt sich bei allen Eltern und Reisebüros für ihre Mitarbeit. Die für die Genehmigung der Ausreise Minderjähriger gesetzlich neuerdings neuen Angaben dienen lediglich der Sicherheit Minderjähriger.
Die vollständigen Informationen über die Voraussetzungen zur Ausreise Minderjähriger finden Sie auf der Webseite: www.das.gov.co
Die Ausreisegenehmigung kann bei folgenden Behörden beantragt werden:
- In jedem Notariat in Kolumbien
- Bei einer konsularischen Vertretung
- Bei einem deutschen Notar. In diesem Fall muss die Ausreisegenehmigung durch einen Apostille-Stempel des zuständigen Landgerichts beglaubigt werden. Dafür muss das Dokument in spanischer Sprache oder in einer beglaubigten Übersetzung vorliegen
Zur Bearbeitung der Ausreisegenehmigung in einer konsularischen Vertretung muss derjenige, der die Genehmigung erteilt, persönlich mit Personalausweis (cédula de ciudadanía), bei Kolumbianern, oder mit dem Pass, bei deutschen Staatsbürgern vorstellig werden.
Die Kosten betragen Siehe TARIFAS CONSULARES. Die Zahlung muss entsprechend dem konsularischen Wechselkurs in Euro erfolgen.
Beispiel Photo kolumbiansichen Personalausweis 4x5 cms
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PERSONALAUSWEISE*
ERSTAUSSTELLUNG
Voraussetzungen:
- Persönliche Vorstellung
- Kolumbianische Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie des Dokuments, nicht die notarielle Bescheinigung) und/oder Identitätskarte (Original)
- RH-Faktor und Blutgruppe müssen bekannt sein
- Drei (3) aktuelle identische Passbilder mit folgenden Eigenschaften:
- Farbig, weißer Untergrund und glatte Oberfläche
- Dunkle Kleidung empfohlen, bitte die Farbe Gelb vermeiden (bei lichtem, sehr hellem oder weißem Haar muss der Hintergrund hellblau sein)
- Vollständig von vorn (keine Profilaufnahmen), so dass Gesicht und Ohren frei sichtbar sind, Kopfdrehungen und/oder -neigungen sind nicht zulässig
- Format: vier (4) cm mal fünf (5) cm (Breite x Höhe)
- Das Bild muss genau zentriert sein und der Abstand von Kinn bis Haaransatz mindestens 2,5 und maximal 2,7 cm betragen
- Unscharfe Fotos werden nicht akzeptiert. Das Bild muss scharf sein und eine normale Tönung aufweisen, es darf also weder sehr hell noch sehr dunkel sein
- Die Unterlagen werden im Konsulat bearbeitet (Abnahme der Fingerabdrücke)
- Formular herunterladen, ausfüllen und abgeben
Dieser Vorgang ist kostenfrei.
DUPLIKAT DES PERSONALAUSWEISES
(bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung)
- Persönliche Vorstellung
- Beglaubigte Kopie der kolumbianischen Geburtsurkunde (Kopie des Dokuments, nicht die notarielle Bescheinigung)
- Bisheriger Personalausweis (Im Falle von Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweise ist die Anzeige des Vorfalls keine Voraussetzung für eine Neuausstellung, aus Sicherheitsgründen sollte der Verlust jedoch beim Fundbüro oder der Polizei gemeldet werden, um den unrechtmäßigen Gebrauch Ihres Ausweisdokuments durch Dritte zu verhindern)
- Ein Dokument einer kolumbianischen Behörde, auf dem Ihre Personalausweisnummer angegeben ist (z.B. Reisepass)
- RH-Faktor und Blutgruppe müssen bekannt sein
- Drei (3) aktuelle identische Passbilder mit folgenden Eigenschaften:
- Farbig, weißer Untergrund und glatte Oberfläche
- Dunkle Kleidung empfohlen, bitte die Farbe Gelb vermeiden (bei lichtem, sehr hellem oder weißem Haar muss der Hintergrund hellblau sein)
- Vollständig von vorn (keine Profilaufnahmen), so dass Gesicht und Ohren frei sichtbar sind, Kopfdrehungen und/oder -neigungen sind nicht zulässig
- Format: vier (4) cm mal fünf (5) cm (Breite x Höhe)
- Das Bild muss genau zentriert sein und der Abstand von Kinn bis Haaransatz mindestens 2,5 und maximal 2,7 cm betragen
- Unscharfe Fotos werden nicht akzeptiert. Das Bild muss scharf sein und eine normale Tönung aufweisen, es darf also weder sehr hell noch sehr dunkel sein
- Die Unterlagen werden im Konsulat bearbeitet (Abnahme der Fingerabdrücke)
- Formular herunterladen, ausfüllen und abgeben
- Kosten für ein Duplikat des Personalausweises: Siehe TARIFAS CONSULARES
BERICHTIGUNG DES PERSONALAUSWEISES
(Bei stenotypischen, orthographischen, numerischen Fehlern der Ausgangsdaten oder Fehlern, die durch vorgenommene Änderungen entstanden sind: Berichtigung des Vornamens und/oder Nachnamens, Hinzufügen oder Entfernen der Zusätze „von” oder „Witwe von”, Änderung des Geburtsdatums, des Fotos, der Unterschrift oder des Geschlechts).
Der Antragsteller muss persönlich mit folgenden Dokumenten vorstellig werden:
- Beglaubigte Kopie der standesamtlichen Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie des Dokuments, nicht die notarielle Bescheinigung) oder des Taufscheins, bei Personen, die vor 1938 geboren wurden
- Original des Personalausweises
- RH-Faktor und Blutgruppe müssen bekannt sein
- Schreiben, in dem der Grund für die Berichtigung angegeben wird
- Drei (3) aktuelle identische Passbilder mit folgenden Eigenschaften:
- Farbig, weißer Untergrund und glatte Oberfläche
- Dunkle Kleidung empfohlen, bitte die Farbe Gelb vermeiden (bei lichtem, sehr hellem oder weißem Haar muss der Hintergrund hellblau sein)
- Vollständig von vorn (keine Profilaufnahmen), so dass Gesicht und Ohren frei sichtbar sind, Kopfdrehungen und/oder -neigungen sind nicht zulässig
- Format: vier (4) cm mal fünf (5) cm (Breite x Höhe)
- Das Bild muss genau zentriert sein und der Abstand von Kinn bis Haaransatz mindestens 2,5 und maximal 2,7 cm betragen
- Unscharfe Fotos werden nicht akzeptiert. Das Bild muss scharf sein und eine normale Tönung aufweisen, es darf also weder sehr hell noch sehr dunkel sein
- Die Unterlagen werden im Konsulat bearbeitet (Abnahme der Fingerabdrücke)
- Formular herunterladen, ausfüllen und abgeben
- Kosten für eine Berichtigung des Personalausweises: Siehe TARIFAS CONSULARES
ERNEUERUNG ALTER PERSONALAUSWEISE

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Weiß, laminiert
• Ausstellung seit 1952
• Erste Generation
• Erneuerung erforderlich
• Gültig bis 31. Dezember 2009 |

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Braun, Kunststoff
• Ausstellung seit 1993
• Zweite Generation
• Erneuerung erforderlich
• Gültig bis 31. Dezember 2009 |

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Gelb mit Hologrammen
• Ausstellung seit 2000
• Dritte Generation
• Ab 1. Januar 2010 einzig gültiger Personalausweis kolumbianischer Staatsbürger
KEINE Erneuerung erforderlich |
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Die Registraduría Nacional del Estado Civil teilt allen kolumbianischen Staatsbürgern mit, dass im Rahmen des Plans zur Erfassung von Personendaten, der Teil ihres Projekts für die technologische Modernisierung ist, mit der massiven Erneuerung alter Personalausweise begonnen wurde.
Kolumbianer, die noch im Besitz des weißen laminierten oder des braunen Personalausweises aus Kunststoff sind, müssen ihr Ausweisdokument bei der ihrem Wohnsitz nächstgelegen zuständigen Behörde entsprechend dem von der Meldebehörde des betreffenden Departmentos oder Ortes festgelegten Verwaltungsweg erneuern lassen.
Voraussetzungen:
- Vorlage des bisherigen Ausweises (weiß laminiert oder braun aus Kunststoff)
- RH-Faktor und Blutgruppe müssen bekannt sein
- Drei (3) aktuelle identische Passbilder mit folgenden Eigenschaften:
- Farbig, weißer Untergrund und glatte Oberfläche
- Dunkle Kleidung empfohlen, bitte die Farbe Gelb vermeiden (bei lichtem, sehr hellem oder weißem Haar muss der Hintergrund hellblau sein)
- Vollständig von vorn (keine Profilaufnahmen), so dass Gesicht und Ohren frei sichtbar sind, Kopfdrehungen und/oder -neigungen sind nicht zulässig
- Format: vier (4) cm mal fünf (5) cm (Breite x Höhe)
- Das Bild muss genau zentriert sein und der Abstand von Kinn bis Haaransatz mindestens 2,5 und maximal 2,7 cm betragen
- Unscharfe Fotos werden nicht akzeptiert. Das Bild muss scharf sein und eine normale Tönung aufweisen, es darf also weder sehr hell noch sehr dunkel sein
- Die Unterlagen werden im Konsulat bearbeitet (Abnahme der Fingerabdrücke)
- Formular herunterladen, ausfüllen und abgeben
Dieser Vorgang ist kostenfrei.
Alle Erstausstellungen und Erneuerungen von Ausweisdokumenten sind kostenfrei. Es wird empfohlen, keine Angebote externer Behördengänger (Tramitadores) anzunehmen.
IN DEUTSCHLAND KONTAKTIEREN SIE BITTE DIE KONSULARABTEILUNG DER KOLUMBIANISCHEN BOTSCHAFT IN BERLIN ODER DAS GENERALKONSULAT IN FRANKFURT.
IDENTITÄTSKARTEN
(für Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren).
- Beglaubigte Kopie der standesamtlichen Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie des Formulars, nicht der notariellen Bescheinigung)
- RH-Faktor und Blutgruppe müssen bekannt sein
- Ein Farbfoto der Größe 2,5 x 3,0 Zentimeter, von vorn, jeder Hintergrund ist möglich
Sobald die Karte von der Nationalen Personalausweisstelle für Personenstand (Registraduría Nacional del Estado Civil) an das Konsulat gesendet wurde, muss sich der Antragsteller für die Aushändigung des Dokuments persönlich vorstellen.
Dieser Vorgang ist kostenlos
BESCHEINIGUNGEN:
Jede Bescheinigung kostet Siehe TARIFAS CONSULARES
BESCHEINIGUNG ÜBER DIE EXISTENZ DEUTSCHER UNTERNEHMEN
Schriftlicher Antrag zur Bescheinigung
Original der Registrierung des Unternehmens bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer
Kosten: Siehe TARIFAS CONSULARES
URKUNDEN:
Termin nach Vereinbarung
Den Entwurf der Urkunde auf Diskette im Word-Format mitbringen
Personalausweis vorlegen
Das Original der öffentlichen Urkunde verbleibt im Konsulat
Kosten für die Erstellung: Siehe TARIFAS CONSULARES
Kopie: Siehe TARIFAS CONSULARES
ANMERKUNG: EINE ÖFFENTLICHE URKUNDE WIRD UNTER ANDEREM FÜR GENERAL- VOLLMACHTEN, TESTAMENTE, NAMENSÄNDERUNGEN UND DIE ANERKENNUNG AUSSEREHELICHER KINDER BENÖTIGT.
WEHRDIENSTAUSWEIS:
Im Ausland ansässige Kolumbianer müssen ihre Situation im Hinblick auf den Wehrdienst innerhalb des Gesetzes 48 von 1993 bei den zuständigen konsularischen Behörden klären.
In Deutschland ansässige adoptierte Kolumbianer klären ihre Situation im Hinblick auf den Wehrdienst ebenfalls in Übereinstimmung mit dem genannten Gesetz, sofern sie dies nicht bereits in ihrem Herkunftsland geklärt haben.
Kolumbianer, die seit ihrer Geburt eine doppelte Staatsbürgerschaft innehaben, klären ihre Situation im Hinblick auf den Wehrdienst ebenfalls gemäß dem genannten Gesetz.
VORGEHENSWEISE IN DEN KONSULATEN
- KOLUMBIANER, DIE ZWISCHEN ACHTZEHN (18) UND SIEBENUNDZWANZIG (27) JAHREN HABEN ANRECHT AUF DEN VORLÄUFIGEN WEHRDIENSTAUSWEIS FÜR ZWEI JAHRE
VORAUSSETZUNGEN
- Zwei Fotos 2,5 x 4,5 cm, von vorn aufgenommen und auf blauem Hintergrund
- Kopie des Personalausweises, um 50% vergrößert
- Kopie des Passes und gegebenenfalls des Visums
- Vollständige Anschrift und Aufenthaltsort des Staatsbürgers
- Nachweis der individuellen Überweisung von 115 USD, die den vollständigen Namen des Antragstellers, den Betrag und die Zahlungsweise enthält. Als Antragsteller wird hier der Staatsbürger verstanden, der das Dokument beantragt. Der Betrag muss an folgende Bankverbindung überwiesen werden:
ZWISCHENBANK |
| Name |
Citibank |
| Stadt und Land |
New York - USA |
| ABA Code |
021000089 |
| SWIFT Code |
CITIUS33 |
KONTOFÜHRENDE BANK |
| Name |
Banco de Occidente |
| Stadt und Land |
Bogotá, Kolumbien |
| Kontonummer |
10950229 |
| SWIFT Code |
OCCICOBCBO2 |
| CHIPS |
0008 |
BEGÜNSTIGTER |
| Name |
Tesorería Dirección de Reclutamiento y Control Reservas. |
| Kontonr. |
200120772 |
| Bankfiliale |
Banco de Occidente |
| Stadt und Land |
Bogotá, D.C. Kolumbien |
| Adresse |
Avenida Caracas N° 9 - 51 |
| Telefon |
3362211 Durchwahl 150 |
ANMERKUNG: Die Kosten der Überweisung müssen vom Antragsteller im Land seines Aufenthaltsortes übernommen werden.
- KOLUMBIANER ÜBER 28 JAHRE HABEN ANRECHT AUF DEN ENDGÜLTIGEN WEHRDIENSTAUSWEIS
VORAUSSETZUNGEN
- Kopie des Passes und gegebenenfalls der Aufenthaltsbescheinigung
- Kopie des Personalausweises, um 50% vergrößert
- Wenn sich der Antragsteller vorher bereits mit der Identitätskarte eingeschrieben hatte, ist es erforderlich, auch die Nummer der Identitätskarte einzureichen
- Vollständige Anschrift des Aufenthaltsortes des Staatsbürgers
- Eines der folgenden Dokumente, je nach individuellem Fall:
- Einkommenssteuererklärung für natürliche Personen
- Einkommenssteuererklärung für Teilhaber von Gesellschaften und für Geschäftsleute
- Deklaration über Einkommen und Einbehaltungen
- Vom Arbeitgeber ausgestelltes Arbeitszeugnis
- Bescheinigung des Katasteramtes oder seiner Entsprechung im Land des Wohnsitzes
- Kopie des Abiturzeugnisses und gegebenenfalls der Urkunde des akademischen Grades
- Zwei aktuelle Fotos, 2.5 X 4.5 cm, von vorn aufgenommen und mit blauem Hintergrund
LIQUIDATION UND AMTLICHE BENACHRICHTIGUNG DES ANTEILS DES MILITÄRISCHEN AUSGLEICHES
- Auf Grundlage der nach Kolumbien übersandten Dokumente und der im Informationssystem der Rekrutierung SIR (Sistema de Información de Reclutamiento) registrierten Information wird die Verwaltung die Höhe des militärischen Ausgleiches mittels des dazu ernannten militärischen Distriktes festsetzen
- Das Ergebnis der Liquidation wird zur Benachrichtigung des Antragstellers und der Zahlung des entsprechenden Betrags an das Konsulat übersandt. Das Konsulat archiviert eine Kopie der genannten Benachrichtigung
DURCH DEN STAATSBÜRGER ZU TÄTIGENDE ÜBERWEISUNGEN
- Siehe TARIFAS CONSULARES für den Versand der Karte mittels der unter Nummer 1 des vorliegenden Dokuments dargelegten Vorgehensweise
- Der Antragsteller zahlt den Anteil der militärischen Liquidation mittels Scheck zugunsten des nationalen Verteidigungsfonds
ANMERKUNG: Die Kosten der Überweisung müssen vom Antragsteller im Land seines Aufenthaltsortes übernommen werden.
ERARBEITUNG DES WEHRDIENSTAUSWEISES UND VERSAND AN DIE KONSULATE
Sobald die Rekrutierungsstelle (Dirección de Reclutamiento) und der nationale Verteidigungsfond die Überweisungen und Schecks erhalten und eingelöst haben, wird die Verwaltung die Erarbeitung und den Versand des Ausweises anordnen.
AUSSTELLUNG VON DUPLIKATEN DES WEHRDIENSTAUSWEISES
VORAUSSETZUNGEN
- Zwei Fotos 2,5 x 4,5 cm, von vorn aufgenommen und auf blauem Hintergrund
- Zwei Fotokopien des Personalausweises, um 50% vergrößert
- Fotokopie der Anzeige vor dem Konsul im Falle des Verlustes, Übergabe des vorherigen Ausweises im Falle von Beschädigung oder Berufswechsel und in diesem Fall die Fotokopie des vom ICFES verbürgten entsprechenden Diploms
- Nummer des vorherigen Ausweises, Datum der Ausstellung und Angabe des Militärdistrikts, wenn er vor 1990 ausgestellt wurde
- Vollständige Anschrift und Aufenthaltsort des Staatsbürgers
- Nachweis der individuellen Überweisung von Siehe TARIFAS CONSULARES, die den vollständigen Namen des Antragstellers, den Betrag und die Zahlungsweise enthält. Als Antragsteller wird hier der Staatsbürger verstanden, der das Dokument beantragt. Die Überweisung wird wie vorangehend beschrieben vorgenommen
STAATSBÜRGERSCHAFT
Kolumbianische Staatsbürger sind
1) Durch Geburt:
- Kolumbianische Einwohner, die eine der zwei Bedingungen erfüllen: dass der Vater oder die Mutter kolumbianische Einwohner oder Staatsbürger waren, oder, wenn sie Kinder von Ausländern sind, ein Elternteil zur Zeit der Geburt in der Republik Kolumbien wohnhaft war
- Die Kinder von einem Vater oder einer Mutter, die im Ausland geboren wurden und später auf
kolumbianischem Territorium wohnhaft wurden, oder sich in einem Konsulat der Republik registriert haben. Die durch Geburt erworbene Staatsbürgerschaft kann keinem Kolumbianer aberkannt werden
2) Durch Adoption:
- Ausländer, die eine Einbürgerungszusicherung (carta de naturalización) beantragen und erhalten
- In Lateinamerika und der Karibik geborene Personen, die in Kolumbien wohnhaft sind und mit Genehmigung der Regierung und in Übereinstimmung mit der Regierung, dem Gesetz und dem Prinzip der Gegenseitigkeit beantragen, bei der Gemeindeverwaltung, bei der sie sich niedergelassen haben, als Kolumbianer eingetragen zu werden
- Mitglieder indigener Völker, die unter Anwendung des Prinzips der Gegenseitigkeit und laut öffentlicher Verträge Grenzgebiete teilen
Doppelte Staatsbürgerschaft
Die kolumbianische Staatsangehörigkeit geht durch die Annahme einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit nicht verloren. Kolumbianische Staatsbürger mit doppelter Staatsbürgerschaft unterstehen auf kolumbianischem Territorium der politischen Verfassung und den Gesetzen der Republik Kolumbien.
Infolgedessen müssen Ein- und Ausreise sowie Aufenthalte auf kolumbianischem Territorium immer in der Eigenschaft als Kolumbianer vorgenommen werden. Bei allen zivilen und politischen Handlungen müssen Sie sich als Kolumbianer ausweisen.
Verzicht und Wiedererlangung der kolumbianischen Staatsbürgerschaft
Kolumbianische Staatsbürger haben das Recht, ihre Staatsbürgerschaft abzulegen.
Personen, die ihre kolumbianische Staatsbürgerschaft infolge der Anwendung der Verfassung von 1886 verloren haben, können diese wiedererlangen. Personen, die ihre Staatsbürgerschaft durch Verzicht verloren haben, können diese innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Verzichtserklärung ebenfalls wiedererlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wiedererlangung der kolumbianischen Staatsbürgerschaft in Übereinstimmung mit dem gültigen Gesetz in Deutschland den automatischen Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft zur Folge hat.
Vorraussetzungen für den Verzicht auf die kolumbianische Staatsbürgerschaft:
- Persönliche Vorstellung
- An den zuständigen Konsul gerichtete schriftliche Erklärung, dass der Verzicht auf die kolumbianische Staatsbürgerschaft freiwillig erfolgt
- Nachweis, dass der Antragsteller eine andere Staatsbürgerschaft innehat bzw. Dokument, welches die künftige Staatsbürgerschaft nachweist (Einbürgerungszusicherung), mit Apostille beglaubigt, sowie von einem beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung des Dokuments mit Apostille des Landgerichts. Für Informationen zu Behörden, die in Deutschland Apostillen ausstellen, hier klicken.
- Mit Apostille beglaubigtes Führungszeugnis, das vor maximal sechs Monaten ausgestellt wurde sowie von einem beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung des Dokuments mit Apostille des Landgerichts. Für Informationen zu Behörden, die in Deutschland Apostillen ausstellen, hier klicken.
- Personalausweis (Es wird kein vorläufiger Ausweis (contraseña) ausgestellt; Falls kein Personalausweis vorhanden ist, ist eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vorzulegen, die vor maximal 3 Monaten ausgestellt wurde).
- Gültiger Pass
- Fünf (5) farbige Passfotos, Frontalaufnahme, blauem Hintergrund, Größe: 3,5 x 4,5 cm
- Kosten: Siehe TARIFAS CONSULARES
Hinweis: Bei dem entsprechenden Termin im Konsulat muss der Antragsteller alle oben genannten Dokumente im Original und in Kopie vorlegen. Falls nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden, ist die Erledigung des Vorgangs nicht möglich. Bei der Übergabe der Urkunde über den Verzicht auf die Staatsbürgerschaft werden Ausweis und Pass einbehalten, so dass die betreffende Person bis zur Ausstellung der deutschen Dokumente durch die deutschen Behörden über kein Ausweisdokument verfügt.
Für Minderjährige:
- Persönliche Vorstellung des Minderjährigen in Begleitung der Eltern.
- Gemeinsame oder jeweils einzelne schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten über die Entscheidung, den Verzicht auf die kolumbianische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
- Nachweis, dass der Antragsteller eine andere Staatsbürgerschaft innehat bzw. Dokument welches die künftige Staatsbürgerschaft nachweist (Einbürgerungszusicherung), mit Apostille beglaubigt, sowie von einem beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung des Dokuments mit Apostille des Landgerichts. Für Informationen zu Behörden, die in Deutschland Apostillen ausstellen, hier klicken.
- Beglaubigte Kopie der kolumbianischen Geburtsurkunde, die vor maximal 3 Monaten ausgestellt wurde.
- Personalausweis, falls vorhanden
- Gültiger Pass
- Fünf (5) farbige Passfotos, Frontalaufnahme, blauem Hintergrund, Größe: 3,5 x 4,5 cm
- Kosten: Siehe TARIFAS CONSULARES
Hinweis: Bei dem entsprechenden Termin im Konsulat muss der Antragsteller alle oben genannten Dokumente im Original und in Kopie vorlegen. Falls nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden, ist die Erledigung des Vorgangs nicht möglich. Bei der Übergabe der Urkunde über den Verzicht auf die Staatsbürgerschaft werden Ausweis und Pass einbehalten, so dass die betreffende Person bis zur Ausstellung der deutschen Dokumente durch die deutschen Behörden über kein Ausweisdokument verfügt.
Voraussetzungen zur Wiedererlangung der kolumbianischen Staatsbürgerschaft:
Für den Vorgang der Wiedererlangung der kolumbianischen Staatsbürgerschaft werden benötigt:
- Persönliche Vorstellung
- Antrag, der eine Erklärung enthalten muss, dass der Antragsteller die kolumbianische Verfassung und die Gesetze der Republik Kolumbien respektieren wird. Wenn der Antragsteller eine andere Staatsangehörigkeit innehat, muss er sie ebenfalls im Antrag angeben
- Aktuelles Identitätsdokument
- Personalausweis oder standesamtliche Geburtsurkunde (beglaubigte Fotokopie des Formulars)
- Fotokopie der Verzichtserklärung auf die kolumbianische Staatsbürgerschaft
- Fünf (5) Farbfotos in der Größe 4 x 5 cm
Dieser Vorgang ist kostenlos.
Sobald der Antragsteller die Staatsbürgerschaft wiedererlangt hat, muss er ein Duplikat des Personalausweises und des Passes beantragen.
Für Minderjährige:
- Persönliche Vorstellung des Minderjährigen in Begleitung seiner Eltern
- Schriftliche Erklärung derjenigen, die gemeinsam oder einzeln erziehungsberechtigt sind.
- Aktuelles Identitätsdokument
- Standesamtliche kolumbianische Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie des Formulars)
- Fotokopie der Verzichtserklärung
- Fünf Farbfotos in der Größe 4 x 5 cm
- Dieser Vorgang ist kostenlos
PÄSSE:
Voraussetzungen:
- Personalausweis
- Vorheriger Pass. (Im Falle des Verlustes oder Diebstahls Ihres Personalausweise ist es für den Vorgang keine Voraussetzung, eine Anzeige vorzulegen, aus Sicherheitsgründen sollten Sie die Tat jedoch beim Fundbüro oder der Polizei anzeigen, für den Fall, dass dritte Personen unrechtmäßig von Ihrem Dokument Gebrauch machen.)
- Persönliche Vorstellung
- Die Kosten für den Pass betragen Siehe TARIFAS CONSULARES
Die Zahlung muss entsprechend dem konsularischen Wechselkurs erfolgen.
PASS FÜR MINDERJÄHRIGE:
Voraussetzungen:
- Beglaubigte Kopie der kolumbianischen standesamtlichen Geburtsurkunde
- Personalausweis des antragstellenden kolumbianischen Elternteils bzw. Ausweisdokument des ausländischen antragstellenden ausländischen Elternteils
- Bisheriger Pass (Im Falle von Verlust oder Diebstahl des Passes ist die Anzeige des Vorfalls keine Voraussetzung für eine Neuausstellung, aus Sicherheitsgründen sollte der Verlust jedoch beim Fundbüro oder der Polizei gemeldet werden um den unrechtmäßigen Gebrauch Ihres Ausweisdokuments durch Dritte zu vermeiden.)
- Persönliche Vorstellung mit einem Elternteil
- Kosten: Siehe TARIFAS CONSULARES
ANERKENNUNG DER UNTERSCHRIFT IN PRIVATEN DOKUMENTEN (Vollmachten, Feststellung des Personenstandes, Vertragsunterzeichnungen, Erklärungen etc.)
- Das ordnungsgemäß ausgearbeitete, ausgedruckte Dokument (Vollmacht, Vertrag, etc.) muss vorgelegt werden
- Persönliche Vorstellung mit Personalausweis
- Kosten: Siehe TARIFAS CONSULARES. Die Zahlung muss entsprechend dem konsularischen Wechselkurs erfolgen.
HINWEIS: Abschaffung Der Notwendigkeit der Legalisierung Konsularischer Unterschriften: von August 2009 an, in strenger Anwendung von Artikel 259 des Zivilgesetzbuches, können die vom Konsul in seiner Eigenschaft als Notar ausgestellten Dokumente, wie die Anerkennung von Unterschriften in privaten Dokumenten (Autorisierungen, Verpflichtungen, Abkommen, Übereinkünft und andere) natürlichen oder juristischen Personen öffentlichen oder privaten Rechts vorgelegt werden. Die Legalisierung oder Verbürgung durch das Außenministerium ist damit nicht mehr notwendig.
STANDESAMTLICHE ANGELEGENHEITEN
STANDESAMTLICHE GEBURTSURKUNDE
Voraussetzungen:
- Die Geburt muss innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der konsularischen Vertretung stattgefunden haben.
- Internationale Geburtsurkunde (Formular A, Internationale Geburtsurkunde), mit Apostille beglaubigt. (Ohne Apostille keine Ausstellung möglich). Für Informationen zu Behörden, die in Deutschland Apostillen ausstellen, hier klicken.
- Ärztliche Bescheinigung über die Blutgruppe des Minderjährigen.
- Personalausweise der Eltern oder gültiges Ausweisdokument des ausländischen Vaters oder der ausländischen Mutter.
- Persönliche Vorstellung mit dem Kind
- Dieser Vorgang ist kostenfrei.
HINWEIS:
Gemäß den Bestimmungen des Erlasses DNRC-J-4-19 vom 17. Mai 2006 des zentralen Melderegisters (Registraduría Nacional del Estado Civil), darf die Heiratsurkunde der Eltern, basierend auf dem Prinzip von Treu und Glauben, nicht verlangt werden. Es genügt die einfache Erklärung der Antragsteller, dass das einzutragende Kind ehelich ist. (C.C. Art. 213).
EINTRAGUNG DER EHESCHLIESSUNG
Voraussetzungen
- Dass die Ehe im Zuständigkeitsbereich der konsularischen Vertretung geschlossen wurde.
Zuständigkeitsbereich der Konsularabteilung in Berlin: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein.
Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats in Frankfurt: Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Bonn, Nordrhein-Westfalen, Bayern
- Internationale Heiratsurkunde mit Apostille. (Formular B, Internationale Heiratsurkunde)
- Geburtsurkunden der Ehepartner
- Personalausweise beider Ehepartner oder gültiges Ausweisdokument des ausländischen Ehepartners
- Persönliche Vorstellung
Die Eintragung der Eheschließung ist kostenlos.
Die Kopien der Geburtsurkunden der Ehepartner sind laut Gesetz 962 von 2005, Artikel 21, für alle Behördenvorgänge vollständig rechtsgültig, unabhängig vom Datum ihrer Ausstellung.
Sterbeurkunden
Voraussetzungen:
- Sterbeurkunde, in internationalem Format, mit Apostille beglaubigt
- Personalausweis des Verstorbenen
- Personalausweis oder Identitätsdokument der Person, die den Sterbefall registrieren lässt
HINTERBLIEBENE:
Der Antragsteller muss sich persönlich mit Personalausweis vorstellen
Kostenlos
TESTAMENTE:
Termin nach Vereinbarung
Ein Entwurf des Testaments ist auf Diskette im Word-Format beizubringen
Vorlage des Personalausweises
Das Original des öffentlichen Dokuments verbleibt im Konsulat.
Kosten für die Erstellung: Siehe TARIFAS CONSULARES
Kopie: Siehe TARIFAS CONSULARES
VISAANGELEGENHEITEN
Deutsche Staatsbürger benötigen kein Visum, um als Touristen, temporäre Besucher oder technische Besucher nach Kolumbien einzureisen.
Touristische Besucher: Um Erholungs- und Vergnügungsaktivitäten nachzugehen.
Temporäre Besucher: Um an akademischen Veranstaltungen, Seminaren, Konferenzen, Symposien oder Ausstellungen teilzunehmen, Interviews zur Personalauswahl in privaten oder öffentlichen Einrichtungen durchzuführen, um kommerzielle und/oder unternehmerische Kontakte voranzutreiben. In diesen Fällen muss eine Einladung beigebracht werden.
Für diejenigen, die vorhaben, an unbezahlten und unentgeltlichen sportlichen, wissenschaftlichen oder kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen, ist ein Antrag der zuständigen Einheit oder Institution erforderlich, in dem die Verantwortung für den Aufenthalt des ausländischen Staatsbürgers in Kolumbien bis zum Ende der Veranstaltung übernommen wird und der bei der Einreise vorgelegt werden muss.
Journalisten, Reportern, Kameramännern oder Fotografen, die journalistische Aktivitäten durchführen möchten, um über ein besonderes Ereignis zu berichten, wird eine Einreisegenehmigung bis zum Ende des betreffenden Ereignisses ausgestellt, die nach vorherigem schriftlichen Antrag bei der kolumbianischen Sicherheitsbehörde DAS verlängert werden kann.
Technische Besucher: sollten ein Schreiben der jeweiligen kolumbianischen Einrichtung vorlegen, woraus hervorgeht, dass sie in nationales Territorium einreisen, um in öffentlichen oder privaten Einrichtungen dringende technische Dienste zu leisten und in dem die Dringlichkeit des benötigten Dienstes nachgewiesen wird. Außerdem benötigen sie ein Schreiben der Heimatfirma, die die Kostenübernahme bestätigt.
Um nach Kolumbien einzureisen und eine Aufenthaltsgenehmigung aus einem der vorangehend genannten Gründe zu erhalten, muss den Immigrationsbehörden ein Pass oder ein Reisedokument vorgelegt werden, das mindestens sechs (6) Monate gültig ist sowie das Rückflugticket oder ein anderer Nachweis über die Ausreise aus Kolumbien. Für den Fall, dass eine Verlängerung benötigt wird, muß diese rechtzeitig bei der kolumbianischen Sicherheitsbehörde DAS beantragt werden.
Diese Aufenthaltserlaubnis wird von den Ausländerbehörden bei der Einreise in das Land bis zu einem Zeitraum von neunzig (90) Kalendertagen ausgestellt und kann um weitere neunzig (90) Tage innerhalb desselben Kalenderjahres nach vorherigem Antrag bei der kolumbianischen Sicherheitsbehörde DAS (Departamento Administrativo de Seguridad) verlängert werden.
BÜRGER DER FOLGENDEN LÄNDER BENÖTIGEN FÜR EINE EINREISE IN KOLUMBIEN ALS TOURISTEN, TEMPORÄRE BESUCHER ODER TECHNISCHE BESUCHER KEIN VISUM
ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEANTRAGUNG VON VISA
Für jede Form und Kategorie eines Visums muss der Antragsteller folgende allgemeine Bedingungen erfüllen:
- Seinen Pass oder ein gültiges Reisedokument mit mindestens sechs (6) Monaten Gültigkeit, in gutem Zustand, mit freien Seiten und Fotokopien der benutzten Seiten vorlegen
- Das Antragsformular ist korrekt ausgefüllt einzureichen
- Die Voraussetzungen für das jeweilige Visum beifügen
- Drei (3) aktuelle Farbfotos, von vorne, mit weißem Hintergrund, Größe 3x3 cm
PARAGRAF.- Standesamtliche Geburts- und Heiratsurkunden, Diplome und Studienbescheinigungen und im Ausland ausgestellte öffentliche Dokumente müssen ordnungsgemäß apostilliert und ins Spanische übersetzt werden.
GESCHÄFTSVISUM
Das Geschäftsvisum wird ausländischen Staatsbürgern erteilt, die ein ausländisches Handels-, Wirtschafts- oder Dienstleistungsunternehmens auf Rechts-, Führungs- oder Leitungsebene repräsentieren, welches wirtschaftliche Beziehungen zu einem nationalen oder ausländischen Unternehmen in Kolumbien unterhält, so dass er eigene Aktivitäten in der Betriebsleitung ausführen kann, wie die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, die Durchführung von Geschäften, die Supervision der Betriebsführung in den Unternehmen, mit denen die juristischen, strategischen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen. Das seine Position als Geschäftsmann, Industrieller, Handelsvertreter oder Studierender der Märkte über glaubhafte wirtschaftliche Beziehungen mit einem nationalen oder ausländischen Unternehmen belegt.
Mit diesem Visum kann kein Wohnsitz in Kolumbien genommen werden. Die in Kolumbien durchgeführten Aktivitäten dürfen nicht mit Honorar- oder Lohnzahlungen in Kolumbien verbunden sein.
Es müssen folgende Dokumente beigebracht werden:
- Allgemeine Voraussetzungen
- Originalschreiben des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens, das den ausländischen Staatsbürger akkreditiert und in dem die durchzuführende Aktivität näher beschrieben wird, einschließlich einer Bescheinigung der Satzung oder gesetzlichen Vertretung oder
- Originalschreiben der öffentlichen oder privaten Einrichtung in Kolumbien, das den Besuch des ausländischen Bürgers herbeiführt, in dem versichert wird, dass diese während seines Aufenthaltes in Kolumbien die Verantwortung für den ausländischen Bürger übernimmt, einschließlich des Nachweises der Existenz und gesetzlichen Vertretung dieser Einrichtung, oder
- Originalschreiben des gesetzlichen Vertreters der ausländischen juristischen Person, das den Antragsteller akkreditiert und das Angaben über die Position des Antragstellers sowie den in Kolumbien durchzuführenden Aktivitäten enthält, einschließlich der Bescheinigung der Satzung oder der gesetzlichen Vertretung des Unternehmens
- Originalschreiben gleichen Inhalts mit den erforderlichen Anlagen, die vom gesetzlichen Vertreter der öffentlichen oder privaten Einrichtung in Kolumbien, die den Besuch des ausländischen Bürgers herbeiführt, unterzeichnet wurden sowie Dokumente, die die wirtschaftliche Verbindung zwischen den betreffenden Einrichtungen bestätigen
- Persönliche Vorstellung
Dokumente, die in einer anderen Sprache als Spanisch ausgestellt wurden, müssen von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.
Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe TARIFAS CONSULARES und müssen in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats beglichen werden.
BEFRISTETES ARBEITSVISUM
Das befristete Arbeitsvisum wird einem ausländischen Staatsbürger erteilt, der bei einem Unternehmen, einer öffentlichen oder privaten Einrichtung oder Institution unter Vertrag steht, oder einer natürlichen Person, die nach Kolumbien einreisen oder dort verbleiben möchte, um innerhalb ihres Spezialgebietes eine Tätigkeit oder Veranstaltung durchzuführen, oder im Rahmen von zwischen höheren Bildungseinrichtungen getroffenen akademischen Abkommen technische Fortbildungen anbieten möchte. Folgende Dokumente müssen beigebracht werden:
- Allgemeine Voraussetzungen
- Original des Arbeitsvertrags
- Originalschreiben des vertragsschließenden Unternehmens, der Einrichtung, öffentlichen oder privaten Institution, in dem dieses sich verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags, bei Aufhebung des Visums oder einer Ausweisung des ausländischen Arbeitnehmers die Kosten der Rückkehr des Ausländers und seiner Familie in das Land seiner Herkunft oder an seinen letzten Wohnort im Ausland zu übernehmen
- Originalbescheinigung über die Existenz und gesetzliche Vertretung oder ein gültiges Dokument, das die juristische Person akkreditiert, das nicht älter als drei Monate sein darf. Wenn es für notwendig erachtet wird, können Kontoabschlüsse des Unternehmens angefordert werden, die seine finanzielle Solvenz belegen. Es kann auch erforderlich sein, die Fotokopie der Einkommenssteuererklärung anzufordern. Wenn der Antragsteller eine natürliche Person ist, muss er seine finanzielle Solvenz mit einem Einkommen, das über 30 gültige gesetzliche Mindestlöhne hinausgeht, nachweisen.
- Originalzeugnis des professionellen Titels, ordnungsgemäß beglaubigt und apostilliert, je nach Fall mit Übersetzung ins Spanische durch einen beeidigten Übersetzer und der vorläufigen Erlaubnis, den von der zuständigen Behörde bewilligten Beruf bzw. die Tätigkeit in Kolumbien ausüben zu dürfen
- Bei nicht geregelten Berufen oder Gewerben, die der ausländische Staatsbürger in Kolumbien ausüben möchte, muss der Antragsteller seine Erfahrung oder Eignung mit Arbeitszeugnissen belegen, die durch einen beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden müssen
- Persönliche Vorstellung
Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.
TEMPORÄRES VISUM FÜR EHEPARTNER ODER LANGFRISTIGE PARTNER VON KOLUMBIANISCHEN STAATSANGEHÖRIGEN
- Allgemeine Voraussetzungen
- Beglaubigte Fotokopie der standesamtlichen kolumbianischen Heiratsurkunde, die vor nicht mehr als neunzig (90) Tagen ausgestellt sein worden darf
oder:
- Original der richterlichen Verfügung, anhand derer die Existenz der Ehe akkreditiert wird, die nicht alter als 60 Tage sein darf
oder:
- Originalbescheinigung über die Existenz eines Zusammenlebens von mindestens zwei Jahren, mittels einer apostillierten Bescheinigung des Melderegisters, die von einem beglaubigten Übersetzer ins Spanische übersetzt wurde und nicht alter als 30 Tage alt sein darf
- Beglaubigte Kopie des Personalausweises des kolumbianischen Ehe- oder Lebenspartners
- Schriftlicher, beglaubigter Antrag des kolumbianischen Staatsbürgers, für die Ausstellung eines Auslandsvisums
- Persönliche Vorstellung
Falls der Antragsteller einer von einer reinen Haushaltstätigkeit abweichenden Beschäftigung nachgehen möchte, muss er Dokumente beibringen, die belegen, welche Tätigkeit er in Kolumbien ausüben wird.
Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.
TEMPORÄRES RELIGIÖSES VISUM
Das temporäre religiöse Visum wird demjenigen ausländischen Staatsbürger erteilt, der einer Kirche, Konfession, religiösen Vereinigung, einem Verband, Bündnis oder einer Assoziation von Pfarrern angehört, die ordnungsgemäß von der zuständigen Obrigkeit anerkannt oder durch eine Bescheinigung der Erzdiözese beglaubigt wird, der Aktivitäten seines eigenen Glaubens durchführen möchte.
Es sind beizubringen:
- Allgemeine Voraussetzungen
- Vom Innen- und Justizministerium oder der Erzdiözese ausgestellte Originalbescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Kirche, Konfession, religiöse Vereinigung, der Verband, das Bündnis oder die Assoziation von Pfarrern ordnungsgemäß eingeschrieben und registriert ist
- Vom gesetzlichen oder obersten Vertreter der Gemeinde ausgestellte Originalbescheinigung, in der die Mission erläutert wird, die der ausländische Staatsbürger durchführen möchte und die dessen Beziehung zur religiösen Einrichtung angibt
- Originalschreiben des gesetzlichen oder obersten Vertreters der religiösen Vereinigung, in dem dieser sich der kolumbianischen Regierung gegenüber dazu verpflichtet, alle während des Aufenthaltes und der Rückkehr des ausländischen Staatsbürgers und seiner Familie bei Austritt aus der religiösen Vereinigung oder bei der Aufhebung seines Visums oder einer Ausweisung anfallenden Kosten zu übernehmen
- Dokumente, die die finanzielle Solvenz der Kirche, Konfession, religiösen Vereinigung etc. des ausländischen Staatsbürgers belegen
- Persönliche Vorstellung
Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.
TEMPORÄRES VISUM FÜR STUDIERENDE
- Allgemeine Voraussetzungen
- Original der Zulassungs- oder Immatrikulationsbescheinigung der zuständigen Bildungseinrichtung
- Fotokopie des Dokuments über die Anerkennung der Bildungseinrichtung als juristische Person, ausgestellt von der zuständigen Behörde
- Bescheinigung über die finanzielle Solvenz des Studierenden, wie Kontoauszüge der letzten drei Monate, Bescheinigung der Bank über zur Verfügung stehende Depots etc. Wenn die Eltern für die Aufenthaltskosten aufkommen, muss die Erklärung der Eltern, dass sie die Kosten übernehmen, im Original und mit Übersetzung ins Spanische durch einen beeidigten Übersetzer beigebracht werden. Außerdem die Arbeitsbescheinigung der Eltern und die Kontoauszüge der letzten drei Monate oder einen Nachweis über die Gehaltszahlungen der letzten drei Monate
- Im Falle eines Stipendiums muss eine Bescheinigung oder Sicherheit der internationalen Organisation, staatlichen Institution oder privaten Einrichtung vorgelegt werden, die das Stipendium gewährt, mit Übersetzung ins Spanische durch einen beeidigten Übersetzer. Bei einem Teilstipendium muss ebenfalls die Solvenz des Studierenden oder seiner Eltern beigebracht werden
- Für Minderjährige unter 18 Jahren ist eine Aufenthaltserlaubnis der Eltern sowie die Bestimmung der für den Minderjährigen während seines Aufenthalts auf kolumbianischem Staatsgebiet verantwortlichen Person erforderlich, jeweils im Original, mit Übersetzung ins Spanische durch einen beeidigten Übersetzer
- Ein Dokument, in welchem bestätigt wird, dass im Rahmen des Studienplans ein Praktikum verlangt wird, mit Übersetzung ins Spanische durch einen beeidigten Übersetzer
- Bescheinigung oder Dokument der entsprechenden Bildungseinrichtung, in der bestätigt wird, dass die Stundenbelastung mindestens zehn (10) Semesterwochenstunden beträgt
- Persönliche Vorstellung
Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.
HINWEIS: Studierende, die im Rahmen eines Abkommens mit ICETEX (Kreditinstitut Kolumbiens für Erziehung und technische Studien im Ausland) oder AIESEC in Kolumbien einreisen benötigen ein Schreiben der kolumbianischen Einrichtung, in dem die Studienzulassung für das entsprechende Sonderprogramm bestätigt wird.
BESONDERES TEMPORÄRES VISUM
A. Für ärztliche Behandlungen:
-Allgemeine Voraussetzungen
- Vom jeweiligen Arzt ausgestellte Originalbescheinigung, aus der die Notwendigkeit der Behandlung und der erforderliche Zeitraum für die Behandlung hervorgehen und die von der zuständigen medizinischen Institution beglaubigt wurde
- Dokument, dass die finanzielle Liquidität für einen Aufenthalt in Kolumbien belegt
- Fotokopie des Rückflugtickets zur Ausreise aus Kolumbien
- Persönliche Vorstellung
Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.
B. Bei Verwaltungsvorgängen oder gerichtlichen Prozessen Allgemeine Voraussetzungen
- Originalschreiben der zuständigen Behörde, aus dem die Art des Prozesses oder der Angelegenheit hervorgeht und in dem angegeben wird, ob der ausländische Staatsbürger belastet, eine Prozesspartei, Beigeladener oder Nebenkläger ist
- Dokument, dass die finanzielle Solvenz des Antragstellers belegt, um sich in Kolumbien für die Dauer des Prozesses aufhalten zu können
- Fotokopie des Rückflugtickets zur Ausreise aus Kolumbien
- Persönliche Vorstellung
Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.
C. Teilhaber oder Eigentümer einer Handelseinrichtung oder -gesellschaft
- Allgemeine Voraussetzungen
- von der Handelskammer ausgestellte Originalbescheinigung über die Existenz und rechtliche Vertretung des Unternehmens, die vor nicht länger als 90 Tagen ausgestellt wurde und aus der hervorgeht, dass der ausländische Staatsbürger Teilhaber oder Eigentümer der ordnungsgemäß gegründeten und in der Handelskammer registrierten Handelseinrichtung oder Handelsgesellschaft ist, und dass das als Eigentum des antragstellenden ausländischen Staatsbürgers registrierte Kapital oder Aktivvermögen nicht weniger als 100 rechtlich gültige monatliche Mindestgehälter beträgt
- Kontoauszüge des Unternehmens, die ordnungsgemäß vom Wirtschaftsprüfer und, falls erforderlich, vom Finanzbeamten unterzeichnet wurden, mit beglaubigter Fotokopie seiner Arbeitskarte sowie einer Fotokopie der Einkommenssteuererklärung des betreffenden Unternehmens des letzten besteuerbaren Jahres
- Persönliche Vorstellung
Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.
D. Rentner
- Allgemeine Voraussetzungen
- Originalbescheinigung der zuständigen Behörde, Regierung, des ausländischen oder
kolumbianischen öffentlichen oder privaten Unternehmens oder der Einrichtung, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller eine Rente bezieht. Die Bescheinigung muss, je nach Fall, apostilliert und legalisiert sein und von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden
- Persönliche Vorstellung
Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.
E. Rentner, die ausschließlich von Miet- und anderen Einkünften leben
- Allgemeine Voraussetzungen
- Originalbescheinigung der offiziellen Einrichtung, Bank, des Finanzunternehmens, der Institutionen der sozialen Sicherheit, Versicherungsfirmen oder jedes anderen, von der jeweiligen Regierung anerkannten privaten Unternehmens, das Miet-, Zins- und andere Einkünfte zahlt, oder das Original des ordnungsgemäß beglaubigten und legalisierten Vertrags, das Einkünfte in einer Höhe von nicht weniger als 10 rechtlich gültigen monatlichen Mindestgehältern nachweist. Die Bescheinigung muss von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden
F. Mitarbeiter oder Freiwilliger
- Allgemeine Voraussetzungen
- Originalschreiben der gemeinnützigen Einrichtung oder Nichtregierungsorganisation oder
der internationalen Mission oder Organisation, aus dem die geplante Tätigkeit des ausländischen Staatsbürgers in Kolumbien hervorgeht sowie Dauer und Ablauf des Arbeitsprogramms, das er durchführen wird und die öffentlichen oder privaten Einrichtungen, bei denen er vorstellig werden möchte
- Originalbescheinung über die Existenz und gesetzliche Vertretung der Nichtregierungsorganisation, die vor maximal 30 Tagen von der zuständigen kolumbianischen Behörde ausgestellt wurde
- Dokumente, mit denen die finanzielle Solvenz des Studierenden nachgewiesen wird. Wenn die Eltern für die Aufenthaltskosten aufkommen, muss eine Erklärung der Eltern über die Übernahme der Kosten im Original und mit ihrer Übersetzung ins Spanische durch einen beeidigten Übersetzer beigebracht werden sowie die Arbeitsbescheinigung der Eltern und ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate oder einen Nachweis über ihre Gehaltszahlungen der letzten drei Monate
- Dokumente, in denen nachgewiesen wird, dass der ausländische Staatsbürger Mitglied der Nichtregierungsorganisation ist
- Dokumente, Verzeichnisse oder Bescheinigungen, mit denen der ausländische Staatsbürger vorherige Erfahrung und Eignung nachweist, mit Übersetzung ins Spanische durch einen beeidigten Übersetzer
- Persönliche Vorstellung
Originaldokumente in einer anderen Sprache als Spanisch müssen ordnungsgemäß legalisiert und apostilliert werden.
Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.
G.- Adoptionsvisum
Allgemeine Voraussetzungen
- Bescheinigung über die Zuweisung des Minderjährigen zur adoptierenden Familie, ausgestellt vom kolumbianischen Institut für Familienwohlfahrt ICBF (Instituto Colombiano de Bienestar Familiar) oder der entsprechenden Adoptionsagentur, mit der Lebensgeschichte des Minderjährigen
- Fotokopie des Dokuments, das den juristischen Status der kolumbianischen Adoptionsagentur belegt. Wenn der Vorgang beim ICBF vorgenommen wird, ist diese Voraussetzung nicht notwendig
- Antrag der adoptierenden Eltern
- Fotokopie des Flugtickets zur Ausreise aus Kolumbien
- Persönliche Vorstellung
Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.
VISUM FÜR FAMILIENANGEHÖRIGE EINES KOLUMBIANISCHEN STAATSBÜRGERS
Dieses Visum kann Personen erteilt werden, die auf die kolumbianische Staatsbürgerschaft verzichtet haben. Es sind folgende Unterlagen beizubringen:
- Allgemeine Voraussetzungen
- Fotokopie der Verzichterklärung auf die kolumbianische Staatsbürgerschaft
- Dokumente, die die Tätigkeit belegen, die der Antragsteller in Kolumbien durchführen möchte
- Persönliche Vorstellung
Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.
INVESTORENVISUM
Das Investorenvisum wird ausländischen Staatsbürgern erteilt, die unter ihrem Namen eine ausländische Direktinvestition entsprechend dem Internationalen Investitionsstatut und weiteren, zum Zeitpunkt des Antrags gültigen Gesetzen in einer vom kolumbianischen Außenministerium festzusetzenden Höhe tätigen. Es müssen beigebracht werden:
- Allgemeine Voraussetzungen
- Bescheinigung von der Abteilung für Internationale Wechselkurse (Departamento de Cambios Internacionales) der Bank der Republik (Banco de la República), in der die ausländische Direktinvestition unter dem Namen des ausländischen Bürgers, der das Visum beantragt, bestätigt wird. Die Mindestinvestitionssumme auf kolumbianischem Territorium beträgt dabei, in Übereinstimmung mit Artikel 52 des Erlasses 4000 vom 30. November 2004, dem Internationalen Investitionsstatut und weiteren, zum Zeitpunkt des Antrags gültigen Gesetzen, einhunderttausend US-Dollar (100 000 USD)
- Persönliche Vorstellung
Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.
BESUCHERVISUM
Das Visum für touristische Besucher wird ausländischen Staatsbürgern erteilt, die ausschließlich aus Erholungs- oder Vergnügungszwecken nach Kolumbien einreisen. Es müssen beigebracht werden:
- Allgemeine Voraussetzungen
- Bescheinigung, die die finanzielle Solvenz bestätigt. (z.B. Bescheinigung über
Einnahmen/Ausgaben der letzen drei Monate, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Arbeitsbescheinigung. Diese Dokumente müssen von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden
- Wenn die Person, die für die Kosten der Reise aufkommt von der, die die Reise durchführt, abweicht, muss ein von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetztes Schreiben desjenigen beigebracht werden, der sich für die Begleichung sämtlicher Kosten verantwortlich erklärt sowie Dokumente, die die finanzielle Solvenz dieser Person belegen
- Schreiben mit Namen, Adresse, Telefon und Identifikationsnummer des Kolumbianers, der die besuchende Person einlädt
- Fotokopie der Hotelreservierung
- Fotokopie des Rückflugtickets zur Ausreise aus Kolumbien
- Persönliche Vorstellung
Die Kosten für dieses Visum betragen 40 USD, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.
Technisches Besuchervisum: wird demjenigen ausländischen Staatsbürger erteilt, der nach Kolumbien einreist, um in öffentlichen oder privaten Einrichtungen dringende technische Dienste zu leisten. In diesem Fall beträgt die Gültigkeit nicht länger als 45 Kalendertage des gleichen Kalenderjahres. Es müssen beigebracht werden:
- Allgemeine Voraussetzungen
- Originalschreiben der Einrichtung, in dem die Dringlichkeit der benötigten Dienstleistung nachgewiesen wird
- Bescheinigung über Existenz und gesetzliche Vertretung der beantragenden Einrichtung
- Fotokopie des Rückflugtickets zur Ausreise aus Kolumbien
- Persönliche Vorstellung
Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.
Temporäres Besuchervisum: Dieses Visum wird ausländischen Staatsbürgern erteilt, die nach Kolumbien einreisen, ohne dort wohnhaft werden zu wollen, mit dem Ziel, journalistische Aktivitäten durchzuführen, um über ein besonderes Ereignis zu berichten, Journalisten, Reportern, Kameramännern, Fotografen oder demjenigen, der Teil des journalistischen Teams ist und diese Eigenschaft beglaubigen kann; um kommerzielle und/oder unternehmerische Kontakte voranzutreiben, um an akademischen Veranstaltungen, Seminaren, Konferenzen, Symposien oder Ausstellungen oder nicht regulären Kursen oder Studien teilzunehmen, die nicht über ein akademisches Semester hinausgehen; um Interviews zur Personalauswahl in privaten oder öffentlichen Einrichtungen durchzuführen, für medizinische Behandlungen, für nicht vergütete sportliche, wissenschaftliche oder kulturelle Veranstaltungen. Es darf keine Arbeitsbeziehung bestehen. Es müssen beigebracht werden:
Allgemeine Voraussetzungen
- Dokumente, die die Art der Tätigkeit bestätigen, die er in Kolumbien durchführen möchte, wie im dritten Abschnitt von Artikel 43 des Erlasses 4000 von 2004 vorgesehen ist
- Dokumente, die bestätigen, dass seine finanzielle Kapazität für die Tätigkeiten ausreicht, die er in Kolumbien durchführen möchte
- Fotokopie des Rückflugtickets zur Ausreise aus Kolumbien
- Persönliche Vorstellung
Die Kosten für dieses Visum betragen Siehe TARIFAS CONSULARES, die in ihrem Gegenwert in Euro zum aktuellen Wechselkurs des Konsulats zahlbar sind.
VISUM FÜR BEGÜNSTIGTE
Ein Visum für Begünstigte wird Ehepartnern, ständigen Lebenspartnern, Eltern und Kindern erteilt, die finanziell von einem ausländischen Staatsbürger abhängig sind, dem nach vorherigem Nachweis der Beziehung oder Verwandtschaft ein Visum ausgestellt wurde. In diesem Fall muss der Begünstigte im Haushalt tätig oder Student sein. Andere Beschäftigungen können nicht genehmigt werden. Es müssen beigebracht werden:
Allgemeine Voraussetzungen
- Standesamtliche Urkunde oder gleichwertiges Dokument, das die Beziehung oder Verwandtschaft belegt, ordnungsgemäß legalisiert und apostilliert, je nach Fall
- Nachweis der finanziellen Abhängigkeit
- Schreiben, anhand dessen sich der Inhaber des Visums für den Aufenthalt des Begünstigten und seiner Ausreise aus dem Land für verantwortlich erklärt
- Fotokopie des Visums des Visa-Inhabers
- Persönliche Vorstellung
Die Kosten für dieses Visum hängen von der Art des Visums des Visa-Inhabers ab
ÜBERTRAGUNG DES VISUMS (z.B. bei Ablauf des Passes)
Es müssen folgende Dokumente beigebracht werden:
- Allgemeine Voraussetzungen
- Original und Fotokopie der benutzten Seiten des neuen Passes
- Original und Fotokopie des ausländischen Personalausweises
- Original und Fotokopie des Passes, aus dem das Visum hervorgeht, dass er verlängern möchte, es sei denn, es handelt sich um einen Verlust des Visums. In diesem Fall schriftlich erklärt werden, um welches Visum es sich handelt
- Bescheinigung der Ein- und Ausreise, die vor maximal 30 Tagen von der kolumbianischen Sicherheitsbehörde DAS (Departamento Administrativo de Seguridad) ausgestellt wurde, die durch die Vorlage der Pässe ersetzt werden kann, aus denen die Ein- und Ausreise nach Kolumbien hervorgeht
- Aktualisierung des Dokuments, das die Beschäftigung, den Beruf oder das Gewerbe akkreditiert, falls zutreffend
- Persönliche Vorstellung
EINREISEERLAUBIS FÜR GRUPPEN AUF DER DURCHREISE
Die kolumbianische Sicherheitsbehörde DAS (Departamento Administrativo de Seguridad) kann Gruppenreisenden auf der Durchreise auf Kreuzfahrtschiffen, die See- und Flusshäfen besuchen und wieder an Bord desselben Schiffes gehen, eine Einreiseerlaubnis von bis zu 72 Stunden erteilen. Die Einwanderungsbehörde des Hafens muss spätestens 72 Stunden vor der Ankunft im Hafen eine Liste der aussteigenden Passagiere und Mitglieder der Besatzung erhalten, unter Angabe des Passes oder eines gleichwertigen gültigen Dokuments von jedem Passagier sowie dem Ende des Besuchs.
EINFUHR VON TIEREN
Laut Informationen des kolumbianischen Landwirtschaftsinstituts (Instituto Colombiano Agropecuario – ICA, (www.ica.gov.co) Büro auf dem Flughafen El Dorado, Tel.: (011571) 4138893 Fax: (011571) 4138873) müssen für die Einfuhr von Tieren und Haustieren in Kolumbien folgende Bedingungen erfüllt werden:
-
Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis.
Hinweis: Diese Dokumente müssen auf dem Zielflughafen, sobald Ihnen das Tier übergeben wird, der zuständigen Stelle des ICA vorgelegt werden. Die Dokumente müssen NICHT durch das Konsulat beglaubigt werden.
Am besten auf Spanisch oder Englisch– ausgestelltes Gesundheitszeugnis und eine Impfbescheinigung vorlegen.
Gemäß der Resolution Nr. 03607 vom 13. Dezember 2001 und der Resolution Nr. 3865 vom 24. Dezember 2003, erlassen durch das kolumbianische Landwirtschaftsinstitut ICA (Instituto Colombiano Agropecuario), verboten ist, Katzen aus von BSE/ Rinderwahnsinn betroffenen Ländern in kolumbianisches Staatsgebiet einzuführen.
Diese Maßnahme trifft auf folgende Länder zu: Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Slowakei, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Israel, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Vereinigtes Königreich (England, Schottland, Wales und Nordirland), Schweiz und USA.
BÜRGER DER FOLGENDEN LÄNDER BENÖTIGEN FÜR EINE EINREISE IN KOLUMBIEN ALS TOURISTEN, TEMPORÄRE BESUCHER ODER TECHNISCHE BESUCHER KEIN VISUM:
Andorra
Antigua und Barbuda
Argentinien
Australien
Bahamas
Barbados
Belgien
Belize
Bolivien
Brasilien
Brunei-Darussalam
Butan
Chile
Costa Rica
Dänemark
Deutschland
Dominica
Dominikanische Republik
Ecuador
El Salvador
Estland
Fichi Inseln
Finnland
Frankreich
Grenada
Griechenland
Großbritannien
Guatemala
Guyana
|
Honduras
Indonesien
Irland
Island
Israel
Marshall Inseln
Italien
Jamaika
Japan
Kanada
Korea
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malaysia
Malta
Mexiko
Micronesien
Monaco
Neuseeland
Niederlande
Norwegen
Österreich
Palau
Panama
Paua Neuguinea
Paraguay
Peru
Polen |
Philippinen
Portugal
Republik von China
Rumänien
Russland
Salomon Inseln
Samoa
San Marino
Schweden
Schweiz
Singapur
Slowakei
Slowenien
Spanien
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Vincent und die Grenadinen
Südafrika
Suriname
Trinidad und Tobago
Tschechische Republik
Türkei
Ungarn
Uruguay
Vatikanstadt
Venezuela
Vereinigte Staaten von Amerika
Vereinigte Arabische Emirate
Zypern
|
APOSTILLE
Die APOSTILLE ist ein Stempel, den jedes Land verwendet, um zu bestätigen, dass bestimmte Dokumente auf seinem Staatsgebiet von der zuständigen Behörde ausgestellt wurden, damit diese im Ausland gültig sind.
Das bedeutet, dass einige Dokumente, die von deutschen Behörden ausgestellt oder unterzeichnet wurden, vom kolumbianischen Konsulat nicht beglaubigt werden können, damit sie in Kolumbien gültig sind.
Zu diesem Zweck müssen sie von der deutschen Regierung und der zuständigen Behörde durch die APOSTILLE beglaubigt werden.
Liste der Dokumente, die eine APOSTILLE erfordern:
Dokumente von Gerichtsverfahren (Scheidungsurteile)
Verwaltungsakte
Notarielle Urkunden
Offizielle Bescheinigungen
Weitere Informationen über die APOSTILLE finden Sie im Internet: www.hcch.net
In der folgenden Tabelle werden die deutschen Behörden aufgeführt, die für die Ausstellung der Apostille zuständig sind:
Die „Haager Apostille“, wird in der Bundesrepublik Deutschland von folgenden Stellen ausgestellt:
(Informationsquelle: Auszug aus der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes „Internationaler Urkundenverkehr“ / Stand: 01.11.2006) |
Eine Apostille |
wird erteilt durch |
a) für Urkunden aller Bundesbehörden und -gerichte (außer den unter b erwähnten) |
Bundesverwaltungsamt in Köln (Referat II B 4, 50728 Köln) |
b) für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamtes |
Präsident des Deutschen Patentamts |
c) für Urkunden der Justizverwaltungsbehörden,der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte)und der Notare |
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz; Land- (Amts-) gerichtspräsidenten |
d) für Urkunden der anderen als der ordentlichen Gerichte |
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres; Regierungspräsidenten (Präsident des Verwaltungsbezirks / Bezirksregierung); Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz; Land-(Amts-)gerichtspräsidenten |
e) für Urkunden aller Verwaltungsbehörden (außer Justizverwaltungsbehörden) |
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres Regierungspräsidenten (Präsident des Verwaltungsbezirks / Bezirksregierung); in Baden-Württemberg: für Urkunden der Ministerien (mit Ausnahme des Justizministeriums): Regierungspräsidium Tübingen; in Berlin: Standesamt I in Berlin; in Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern; in Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar;
in Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg; |
WAS IST EIN SCHENGEN-VISUM?
Seit dem 10. April 2001 benötigen kolumbianische Staatsangehörige zur Einreise nach Deutschland ein Visum.
Mit dem Schengenvisum ist ein Aufenthalt von maximal 90 Tagen in den Ländern des Schengen-Abkommens möglich. Dies sind: Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Holland, Island, Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal und Schweden.
Eine Einreise nach Großbritannien und in die Schweiz ist mit dem Schengenvisum nicht möglich. Wer in diese Länder reisen will, muss vorher bei den jeweiligen Botschaften ein Visum beantragen.
Ein Schengenvisum wird z.B. erteilt, um Familienangehörige oder Freunde zu besuchen, um als Tourist einzureisen und im Allgemeinen Kurzreisen in die o.g. Länder zu unternehmen. Das Schengenvisum ist grundsätzlich nicht verlängerbar, es kann nicht gegen ein Visum zu einem anderen Zweck als dem beantragten eingetauscht werden, ebenso wenig ermöglicht es die Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit. Es ist wichtig zu wissen, dass es außer dem Schengenvisum Visa gibt, die jedes Land für längere Aufenthalte erteilt, z.B. Studentenvisa oder Arbeitsvisa (je nach geplanten Aktivität).
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Bogotá: www.embajada-alemana-bogota.de
ANMERKUNG: Wenn Sie in Deutschland mit einem gültigen Visum wohnhaft sind und als Touristen in ein Land der Europäischen Union oder ein an Deutschland angrenzendes Land wie Polen, die Schweiz, die Tschechische Republik etc. einreisen möchten, erkundigen Sie sich beim jeweiligen Konsulat nach den erforderlichen Formalitäten und danach, ob ein Visum benötigt wird. Die Liste der Botschaften und Konsulate in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
www.auswaertiges-amt.de
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