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ABC DES OTTAWA-ABKOMMENS
Am Montag, den 2. März 2009 wurde die 2. Überprüfungskonferenz zum Ottawa-Abkommen über Antipersonenminen vorgestellt, die vom 30. November - 4. Dezember 2009 in Cartagena, Kolumbien stattfinden wird. Worauf basiert dieses Abkommen? Was ist seine Zielsetzung? Wie ist es zustande gekommen? Wo steht Kolumbien in diesem Kontext? Diese und andere Fragen werden im Folgenden beantwortet:
Worauf basiert das Ottawa-Abkommen? Das Ottawa-Abkommen basiert auf dem Gewohnheitsrecht des humanitären Völkerrechts, das in allen Staaten Anwendung findet. Das Abkommen ist als internationales Vorhaben zu verstehen, das durch Antipersonenminen hervorgerufene Leid zu lindern.
Was ist die Zielsetzung des Abkommens? Das Abkommen verbietet den Einsatz, die Herstellung, die Lagerung und die Weitergabe von Antipersonenminen und sieht die Vernichtung der Minenbestände vor. Davon ausgenommen ist lediglich ein Kontingent für das Trainieren von Minensuch-, Räumungs und Vernichtungstechniken. Darüber hinaus sieht es die Vernichtung sämtlicher Minen in staatlich kontrollierten Gebieten innerhalb von 10 Jahren vor, beginnend ab dem Beitrittsdatum des jeweiligen Staates, und auf weitere 10 Jahre verlängerbar. Hierzu ist es notwendig, die verminten Gebiete zunächst zu identifizieren.
Wie ist das Abkommen zustande gekommen? Der so genannte Ottawa-Prozess wurde nach den gescheiterten Verhandlungen 1995-1996 ins Leben gerufen, um im Rahmen der Verbote und Einsatzbeschränkungen für bestimmte konventionelle Waffen von 1980 ein Instrument zu schaffen, das den Einsatz von Antipersonenminen verbietet. Der damalige kanadische Außenminister Lloyd Axworthy rief die internationale Gemeinschaft auf, ihre Anstrengungen für die Schaffung eines derartigen Instruments zu verstärken. Die Arbeit einer Kerngruppe von Ländern und der Druck der Nichtregierungsorganisationen unter der Federführung der Internationalen Kampagne für das Verbot von Landminen führte schließlich zum Abschluss des Ottawa-Abkommens im September 1997. Zu der Kerngruppe von Ländern gehörten Österreich, Belgien, Kanada, Irland, die Philippinen, Mexiko, die Niederlande, Norwegen, Südafrika, die Schweiz, Kolumbien, Deutschland, Brasilien, Frankreich, Malaysia, Neuseeland, Portugal, Slowenien, das Vereinigte Königreich und Zimbabwe. Die gemeinsamen Bemühungen führten zu einem internationalen juristischen Instrument zur Bewusstmachung der humanitären Auswirkungen von Antipersonenminen und zum Schutz der Zivilbevölkerung vor deren Verwendung.
Welche Pflichten haben die Mitgliedsstaaten? Die Mitgliedsstaaten müssen Informationen über die Umsetzung des Abkommens liefern sowie einen nationalen Jahresbericht vorlegen. Sie müssen Gesetze verabschieden und Maßnahmen zur Erfüllung des Abkommens auf nationaler Ebene treffen. Die Staaten müssen zusammenarbeiten, um mögliche Streitigkeiten bei der Umsetzung und der Auslegung des Abkommens zu schlichten. Jeder Staat hat die Möglichkeit, Probleme bei den Mitgliedsstaatenkonferenzen vorzutragen.
Wie viele Staaten sind dem Abkommen beigetreten? Dem Abkommen sind 156 Staaten beigetreten, die an der Umsetzung der Pflichten arbeiten, die mit der Vernichtung von Waffenarsenalen, der Minenräumung, der Opferbetreuung und der Förderung internationaler Zusammenarbeit und Unterstützung einhergehen.
Wie ist das Abkommen zustande gekommen und wann trat es in Kraft? Dieser Prozess verlief außerhalb der Vereinten Nationen mit starker Präsenz von Nichtregierungsorganisationen. Er wurde von mehreren Ländern aus der gesamten Welt vorangetrieben, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen: Das Verbot von Antipersonenminen. Im März 2009 ist das Ottawa-Abkommen seit 10 Jahren in Kraft. Es wurde im März 1999 verabschiedet und war das internationale Instrument seiner Kategorie, das am schnellsten in Kraft getreten ist, ein deutlicher Hinweis auf die Dringlichkeit, mit der die internationale Gemeinschaft zusammen die vollständige Vernichtung der Antipersonenminen erreichen wollte.
Welche Herausforderungen stehen noch bevor? Folgende Herausforderungen bestehen weiterhin: Erzielen der Allgemeingültigkeit des Abkommens, Vernichtung von Waffenlagern, Minenräumung, Unterstützung der Opfer, Zusammenarbeit und Unterstützung, Transparenz und Informationsaustausch, nationale Maßnahmen sowie Förderung der Implementierung.
Wie soll die Allgemeingültigkeit des Abkommens erreicht werden? Die internationale Gemeinschaft, einschließlich der internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft, muss ihre Anstrengungen zum Erreichen der Allgemeingültigkeit des Abkommens verstärken. Die Zweite Überprüfungskonferenz bietet die Möglichkeit, nationale Erfahrungen auszutauschen, die, wie die Erfahrung in Kolumbien zeigt, ein Beweis für den politischen Willen sind, das Abkommen zu ratifizieren und umzusetzen. Der regionale Ansatz ist ein stichfestes Argument, das für die Verallgemeinerung des Abkommens herangezogen werden kann.
Die zu behandelnden Themen sind vielfältig. Worauf liegt das Hauptaugenmerk? Wichtigster Punkt der Konferenz ist die Opferbetreuung. Die Bedeutung der Betreuung der Opfer und der Unterstützung bei ihrer Rehabilitation muss hervorgehoben werden. Dabei muss auch auf die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit für eine möglichst umfassende Befriedigung ihrer Bedürfnisse hingewiesen werden. Im Zentrum der weltweiten Anstrengungen zur Vernichtung von Antipersonenminen müssen die Opfer stehen.
Worauf beruht die nationale Verantwortung? Jedes Land muss sich der Aufgabe annehmen, die Geißel der Antipersonenminen zu bekämpfen und das Abkommen umzusetzen. Am Beispiel von Kolumbien zeigt sich, dass es trotz der Schwierigkeiten und Probleme der einzelnen Länder möglich ist, sich für die Umsetzung des Abkommens stark zu machen.
Wie erfolgen Kooperation und internationale Unterstützung? Es wird das Recht festgeschrieben, Unterstützung bei der Erfüllung des Abkommens (einschließlich der Opferbetreuung) zu beantragen und zu erhalten sowie die Verpflichtung der Staaten, den Austausch von Ausstattung, Material und wissenschaftlichen Informationen zu ermöglichen. Die Unterstützung kann durch die Vereinten Nationen oder auf bilateraler Ebene kanalisiert werden.
Wie hat sich Kolumbien als Sitz für die 2. Überprüfungskonferenz beworben? Am 8. Januar hat sich Kolumbien als Veranstaltungsort für die II. Überprüfungskonferenz des Ottawa-Abkommens über Antipersonenminen beworben. Kolumbien stand bei seiner Bewerbung in Konkurrenz mit Kambodscha. Kolumbien hat 2008 eine intensive Kampagne für seine Bewerbung durchgeführt. Am 3. Oktober 2008 hat Kambodscha seine Bewerbung zurückgezogen und Kolumbien seine Unterstützung für die Bewerbung zugesichert. Die Rücknahme der Bewerbung und die Unterstützung Kolumbiens wurden offizielle gegenüber Botschafter Streuli geäußert, dem Präsidenten der IX. Versammlung der Unterzeichnerstaaten des Ottawa-Abkommens, der damit beauftragt ist, die Mitgliedsstaaten über diese Angelegenheit zu informieren. Angesichts der Rücknahme der Bewerbung Kambodschas ist Kolumbien das einzige Land, das sich als Sitz der Konferenz beworben hat. Im Rahmen der IX. Versammlung, die vom 24.-28. November in Genf stattfand, wurde Kolumbien zum Sitz der II. Überprüfungskonferenz erklärt.
Warum ist das Thema Antipersonenminen für Kolumbien von Bedeutung? Kolumbien ist weltweit das Land mit den meisten Minenopfern. Außerdem ist das Problem für Kolumbien weiterhin aktuell, da durch illegale bewaffnete Gruppen immer noch Minen ausgesät werden.
Welche Fortschritte konnte Kolumbien bei der Bekämpfung von Antipersonenminen erreichen? Das Land hat folgende normative Fortschritte zu verzeichnen: Institutionalisierung der ‘Integralen Aktion gegen Antipersonenminen in Kolumbien’ (Gesetz 759 von 2002); Annahme des ‘Nationalen Plans zur Integralen Aktion gegen Antipersonenminen und nicht expolodierte Munition (2004 – 2009)’; Schaffung der Abteilung für humanitäre Minenräumung in der Schule für Militäringenieurwesen der kolumbianischen Armee (Escuela de Ingenieros Militares del Ejército Nacional); Schaffung des Präsidialprogramms für die Integrale Aktion gegen Antipersonenminen (Dekret 2157 von 2007) in Ablösung der Beobachtungsstelle für Antipersonenminen. Des Weiteren können folgende Erfolge bei der Bekämpfung von Antipersonenminen verzeichnet werden: Einbindung des Themas in das nationale politische Programm, Durchführung von Maßnahmen zur Risikoerziehung in von der Problematik besonders betroffenen kolumbianischen Departamentos; Festlegung eines Fahrplans zur integralen Opferbetreuung; Zerstörung des Minenbestands und Erweiterung der Minenräumungskapazitäten; Konsolidierung eines stabilen Informationssystems (IMSMA), in dem die Daten bezüglich der Integralen Aktion gegen Antipersonenminen in Kolumbien gespeichert werden; Formulierung von regionalen Initiativen gegen Antipersonenminen.
Wie sehnen die Fortschritte Kolumbiens bei der Minenbekämpfung in Zahlen aus? Seit der Ratifizierung des Abkommens hat Kolumbien 19.000 Minen der kolumbianischen Armee zerstört. Gemäß Artikel III des Abkommens werden lediglich 586 Minen zur Trainingszwecken erhalten. Zudem wurden 12 der 34 Minenfelder der kolumbianischen Streitkräfte zerstört.
Was ist in Kolumbien hinsichtlich der Antipersonenminen die besondere Problematik? Es handelt sich in Kolumbien um ein aktuelles Problem, da illegale bewaffnete Gruppen weiterhin Minen und andere Sprengkörper auf kolumbianischem Boden aussäen, was eine erhebliche und unberechenbare Gefahr für die Zivilbevölkerung darstellt, insbesondere für die ländlichen, abgelegenen Gemeinden, Kinder, Frauen und alte Menschen. Zwischen 1990 und Oktober 2008 fielen 7.204 Kolumbianer Antipersonenminen und nicht explodierter Munition zum Opfer. Kolumbien hat weltweit die meisten Opfer zu beklagen, gefolgt von Kambodscha, Pakistan und Afghanistan. In Kolumbien erleiden täglich zwei Personen Unfälle durch Minen und nicht explodierte Munition. 46 % der Gemeinden Kolumbiens haben Minenopfer zu beklagen und 61,8% sind von der Präsenz von Minen und nicht explodierter Munition betroffen. Aus 22 der 32 Departamentos wurden Minenunfälle gemeldet. Dabei sind fünf Departamentos besonders stark von der Problematik betroffen (47,8% der Fälle)
Wer sind die Opfer? Seit dem Jahr 2000 ist die Anzahl der Minenunfälle auf Grund deren willkürlichen Einsatzes durch illegale bewaffnete Gruppen stark angestiegen. Die Opfer sind: Angehörige des Militärs (65,8%), Männer (86,6%) und Erwachsene (90,1%). Dennoch ist der hohe Anteil von Kindern, die den Minen zum Opfer fallen äußerst besorgniserregend (28% der Opfer aus der Zivilbevölkerung). Verantwortlich für die zunehmende Anzahl von Minenopfern sind illegale bewaffnete Gruppen, die diese in von Zivilisten bewohnten Gebieten aussäen. Die von den illegalen bewaffneten Gruppen verwendeten Minen entsprechen nicht den in der Ausbildung der Streitkräfte eingesetzten Minen des Typs MAP-1. Es besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Minenunfällen und der Lage von strategischen Korridoren für den Drogen- und Waffenhandel. Die Vertreibung der Zivilbevölkerung auf Grund der Aktivitäten illegaler bewaffneter Gruppen führt dazu, dass die verminten Gebieten von neuen Gruppen bevölkert werden, was einen neuerlichen Zyklus von Minenunfällen nach sich zieht.
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